Allgemeine Genehmigungen (AGG)

Bei zahlreichen genehmigungspflichtigen Ausfuhren ist keine förmliche Einzelgenehmigung notwendig. Oft können Exporteure eine sogenannte „Allgemeine Genehmigung (AGG)“ pauschal anwenden. Dabei sind die Bedingungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung einzuhalten. Diese beziehen sich auf Warenarten, Werte, Empfangsländer und Meldepflichten. Wenn diese eingehalten werden, kann der Export ohne Zeitverzug erfolgen.
Falls Sie Allgemeine Genehmigungen nutzen, prüfen Sie die Details. Ein erstes wichtiges Hilfsmittel für die Frage, ob eine Allgemeine Genehmigung überhaupt in Frage kommen kann, ist der AGG-Finder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit dieser Datenbank ist eine erste Recherche möglich, sie ersetzt keinesfalls die eigenverantwortliche Prüfung der Einzelheiten.
Weiterführende Informationen zu Allgemeinen Genehmigungen des BAFA finden Sie hier.