Ausfüllhilfen

  • Der Vordruck wird mittels EDV oder in Maschinenschrift in einer Amtssprache der Union oder nach den Gepflogenheiten und Erfordernissen des Handels in einer anderen Sprache ausgefüllt.
  • Ursprungszeugnis und Antrag dürfen weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen.
  • Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümlichen Eintragungen sauber gestrichen und die geänderten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede so vorgenommene Änderung muss von der IHK bescheinigt werden.
  • Leerräume sind zu entwerten. Jedes Ursprungszeugnis trägt eine Kennnummer. Falls gelbe Durchschriften verwendet werden, muss diese Nummer in dem entsprechenden Leerfeld auf dem gelben Vordruck eingetragen werden.
  • Beschreibungen, wie die "Description of goods" oder die Angabe der Zolltarifnummer, sind nicht erlaubt und dürfen nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses genannt werden, werden aber nicht von der IHK bescheinigt.
  • Eigenerklärungen eines Unternehmens oder sonstige Erklärungen (gemäß Konsulats- und Mustervorschriften) dürfen nur auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses abgegeben werden. Diese müssen vom Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben und mit dem Firmenstempel versehen werden. Boykotterklärungen sind gänzlich verboten, auch wenn sie im Akkreditiv verlangt werden.
  • Passt die Warenliste nicht auf ein Ursprungszeugnis, ist grundsätzlich auf eine Rechnung oder einen Lieferschein zu verweisen, auf dem alle Waren mit dem jeweiligen Ursprungsland ersichtlich sind. Dieses Dokument ist bei der Beantragung des Ursprungszeugnisses vorzulegen. Alternativ dazu kann ein mehrseitiges Ursprungszeugnis ausgestellt werden. Da es keine Fortsetzungsseiten gibt, werden Original und Antrag eines neuen Ursprungszeugnisses dazu verwendet. Die Kennnummern der Ursprungszeugnisse werden gestrichen und durch die Nummer des letzten Ursprungszeugnisses ersetzt. Alle Streichungen und Ergänzungen werden durch das IHK-Siegel bestätigt.
  • Außerdem wird in Feld 5 der Seite 2 bzw. weiterer Seiten folgendes eingetragen:
  • Seite 2 zu Ursprungszeugnis Nr. ... (Nr. des UZ der letzten Seite)
  • Seite 3 zu Ursprungszeugnis Nr. ... (Nr. des UZ der letzten Seite)
  • usw.
Unter "Weitere Informationen" steht eine Ausfüllhilfe sowie ein Merkblatt zur Verfügung.