Update: Aktueller Stand im US-Zoll
Welche US-Zölle gelten derzeit für europäische Exporteure?
Seit Ende März hat US-Präsident Donald Trump per Durchführungsverordnungen (Executive Order) die Einführung von neuen US-Zöllen angewiesen. In den letzten Monaten wurden diese umfangreich geändert und verhandelt. Am 27. Juli einigten sich die EU und die USA im Zollstreit, was durch ein Joint Statement am 21. August bekräftigt wurde. Die Umsetzung dieses Joint Statements ist zum Teil noch offen.
Derzeit gilt folgendes:
Allgemeiner Warenzoll:
Die USA erheben für die meisten europäischen Exporte einen Importzoll von 15%. Dieser Zollsatz gilt seit dem 07.08.2025 für alle Produkte, die nicht unter Sektorale Zölle fallen, oder von Ausnahmen betroffen sind. Dabei ist zu Beachten, dass dieser Zollsatz die bereits bestehenden Meistbegünstigungszölle bereits beinhaltet, bzw. eine Obergrenze darstellt. Hierbei gilt die Ausnahme, dass wenn die Meistbegünstigungszölle mehr als 15% betragen, z.B. im Textilbereich, gelten diese alleine anstatt dem 15% Basiszollsatz.
Die USA erheben für die meisten europäischen Exporte einen Importzoll von 15%. Dieser Zollsatz gilt seit dem 07.08.2025 für alle Produkte, die nicht unter Sektorale Zölle fallen, oder von Ausnahmen betroffen sind. Dabei ist zu Beachten, dass dieser Zollsatz die bereits bestehenden Meistbegünstigungszölle bereits beinhaltet, bzw. eine Obergrenze darstellt. Hierbei gilt die Ausnahme, dass wenn die Meistbegünstigungszölle mehr als 15% betragen, z.B. im Textilbereich, gelten diese alleine anstatt dem 15% Basiszollsatz.
Dieser Zollsatz soll auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz gelten, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
Im Rahmen der Vereinbarung zwischen der EU und den USA, verpflichten sich die USA, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, (die nahe Null sind) für die folgenden EU-Erzeugnisse: nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork), alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile, Generika und ihre Bestandteile sowie chemische Vorläuferstoffe. Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
Spezifische Warenzölle:
Bezeichnung | Zollsatz | Inkrafttreten |
Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate | 50 % | 04.06.2025*** |
Autos |
25 % (plus 2,5% MFN)
Soll: 15%
|
03.04.2025
Soll ab 01.08.2025** retroaktiv
|
Autokomponenten |
25 % (plus 2,5% MFN)
Soll: 15%
|
03.04.2025*
Soll ab 01.08.2025** retroaktiv
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Kupfer |
50 % | 01.08.2025 |
* Der spezifische Zoll ab dem 03.05.2025 gilt derzeit für Motoren, Getriebe, Teile für den Antriebsstrang und elektrische Komponenten.
** Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 % voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025 soll dann erfolgen, wenn die EU noch ihre eigenen Zollsenkungen einleitet. Wobei dies nun geschehen ist, ist die Zollsenkung seitens der USA noch offen.
*** Vom 12.03.2025 bis zum 03.06.2025 galt ein Zollsatz von 25 %.
Wichtig: Die spezifischen Warenzölle ersetzen den allgemeinen Zoll. Das bedeutet, dass beispielsweise bei dem Import von europäischen Stahl in die USA der spezifische Zollsatz von 50 % angewendet wird und nicht eine kumulative Belastung von 65 % (50 % allgemeiner Zoll + 15 % spezifischer Zoll).
Laut einem Executive Order von 29.04. gelten die spezifischen Warenzölle nach Section 232 Untersuchungen nicht Kumulativ. Dies bedeutet, dass auf Autos bzw. Autokomponente die in die USA importiert werden, nicht nochmal von den Stahl- und Aluminiumzöllen betroffen sind. Dies gilt auch Rückwirkend auf den 03.04.
Woher weiß ich, ob mein Produkt von den Zöllen betroffen ist?
Ob Ihr Produkt von den Zusatzzöllen betroffen ist, können Sie in folgenden Datenbanken einsehen:
- Datenbank der US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule
- Datenbank der Europäischen Union: Access2Markets
- Neues Tool des Unternehmens Flexport: Tariff Calculator
Verwenden Sie in der Suchleiste entweder die Bezeichnung Ihres Produkts oder die international gültige Zollnummer.
Nachweise Herkunft / Ursprung (Origin)
Aktuell gibt es besonders große Verunsicherung wie genau der Ursprung/das Ursprungsland von Waren in den USA definiert wird und gegebenenfalls welche Dokumente dafür verwendet werden (z.B. nicht präferenzielle Ursprungszeugnisse etc). Das Ursprungsland ist maßgeblich dafür, welche länderspezifischen Zölle angewendet werden. Dies ist insbesondere bei den Stahl- und Aluminiumzöllen von starker Relevanz.
Um der Wert und Ursprung von Stahl und Aluminium zu bemessen, gibt es seitens der USA keine klare Vorschriften. Die verfügbaren Richtlinien sind hier vorzufinden.
Welche weiteren US-Maßnahmen sind geplant?
Nach Angaben eines US-Regierungsvertreters plant die Trump-Administration weitere Importzölle auf folgende Bereiche:
- Halbleiter
- Pharmazeutika
- Mineralien
- Holzimporte
- Lastkraftwagen, und deren Komponente
- Flugzeuge, Flugzeugteile und Triebwerke
- Polysilicon (für Solaranlagen)
- Unbemannte Flugobjekte (Drohnen)
Das US-Handelsministerium hat in den obengenannten Branchen bereits sogenannte Section 232 Untersuchungen eingeleitet, Unternehmenskonsultationen in der Vorbereitung auf spezifische Warenzölle.
Im Rahmen der Untersuchungen sind die Produkte von den derzeit geltenden 10 % allgemeinen Zollsatz befreit.
Ob, wann und in welchem Ausmaß Zölle in diesen Bereichen eingeführt werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich.
Welche Gegenmaßnahmen der EU sind in Kraft oder geplant?
Als Reaktion auf die von den USA verhängten Zöllen hat die EU bereits mehrere Gegenmaßnahmen angekündigt. Nach einer öffentliche Konsultation zu möglichen EU-Gegenmaßnahmen gegen US-Importe im Wert von 95 Milliarden Euro eingeleitet, hat die EU-Kommission hat die EU-Kommission eine überarbeitete Liste im Gesamtwert von ca. 72 Milliarden Euro veröffentlicht. Diese finden Sie hier: wk09839.en25.pdf
Diese Maßnahmen sind nicht verabschiedet, und werden wurden nach der Einigung zwischen der EU und den USA im Zollstreit Anfang August für weitere sechs Monate außer Kraft gesetzt.
Gleichzeitig hat die EU-Kommission der USA zugesagt, ihre eigenen Zölle umfassend zu senken. Dies umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
Weiterführende Links:
Wissenschaftliche Einordnung: Zölle und Handelskriege - Analysen, Simulationen und Kommentare | Kiel Institut
GTAI-Sonderseite USA: Handelspolitik unter Trump
DIHK-Verbindungsbüro in Washington RGIT: Trade, Policy | Representative of German Industry and Trade
Quelle: DIHK, 04.09.2025