Norwegen: Pflanzengesundheitszeugnis ab 1. August 2026 Pflicht

Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde informiert, dass Pflanzen/ Pflanzenerzeugnisse mit Ursprung in anderen EU-Staaten als Deutschland, die über Deutschland nach Norwegen eingeführt werden sollen, ab dem 1. August 2026 von einem Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland sowie einem Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr begleitet werden müssen. Das Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland muss dabei für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.
Vorausfuhrzeugnisse als Anhang von Pflanzengesundheitszeugnissen akzeptiert Norwegen nur noch bis zum 01.08.2026.
Ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland ist also auch dann vorzulegen, wenn der Export nicht direkt aus dem Ursprungsland nach Norwegen erfolgt.
Die entsprechenden Anforderungen sind in § 20 der norwegischen Verordnung über Pflanzen und Maßnahmen gegen Schädlinge zu finden
Die für die Ausstellung der Pflanzengesundheitszeugnisse zuständigen Pflanzenschutzdienste wurden bereits informiert. Das BMLEH steht bereits mit der norwegischen Behörde in Kontakt, um mittelfristig ein vereinfachtes Verfahren zu verhandeln, welches den Regelungen des europäischen Binnenmarkts entspricht.
Quelle: DIHK, 30.04.2026