Algerien: verpflichtende Bankdomizilierung vor Wareneinfuhr

Gemäß eines Schreibens der Banque d’Algérie vom 14.05.2026 gilt seit dem 14.05.2026 in Algerien, dass für jede Wareneinfuhr zwingend eine abgeschlossene Bankdomizilierung vorausgegangen sein muss, bevor der ausländische Lieferant die Ware verschifft.
Das Datum des Konnossements (Bill of Lading / Shipped on Board) muss also zwingend nach dem Datum der Domizilierung liegen. Rückwirkende Domizilierungen sind nur in ausdrücklich genehmigten Ausnahmefällen zulässig.
Folglich müssen alle Importeure in Algerien eine endgültige Proforma-Rechnung ordnungsgemäß unterschrieben und abgestempelt rechtzeitig vor der Verladung der Waren erhalten, damit sie die Vor-Domizilierungsformalitäten bei ihren Banken durchführen und vor dem Versand eine Importgenehmigung einholen können.
Dabei ist von einer Bearbeitungszeit von 12 bis 14 Tagen bei algerischen Banken auszugehen. Dies bestätigte die AHK Algerien auf Grundlage ihrer Erfahrungen.
Wir empfehlen daher, dass deutsche Lieferanten zukünftig standardmäßig eine Klausel in ihren Auftragsbestätigungen und ggf. Proforma-Rechnungen aufzunehmen, die den Versand ausdrücklich an die vorherige Bestätigung der Domizilierung durch den algerischen Käufer knüpft.
Quelle: DIHK, 12.06.2026