Ägypten: ACI seit 01.01.2026 auch für Luftfracht
Seit 2021 befindet sich das “Advanced Cargo Information System (ACI)” für Sendungen, die per Schiff nach Ägypten eingeführt werden, in Betrieb. Der ägyptische Zoll führte nun das verpflichtende ACI-System auch für Luftfracht ab dem 1. Januar 2026 ein.
ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal “Nafeza” (arabisch für “Fenster”) zu bündeln und zu verifizieren.
Welche Sendungen sind von der ACI-Meldepflicht befreit?
Kuriersendungen bis zu einem maximalen Gewicht von 50 kg, die per Paketdienstleister transportiert werden, sind laut Angaben von ACI nicht meldepflichtig.
Anders als ursprünglich bekannt gegeben, gilt für die Befreiung von der Meldepflicht bei Kuriersendungen nur die Gewichtsschwelle. Die ursprünglich festgelegte Wertschwelle von 2.000 US-Dollar wurde inzwischen aufgehoben. Es gilt somit: lediglich Sendungen mit einem Gewicht unter 50 kg sind von der ACI-Meldepflicht befreit, unabhängig vom Wert der Sendung.
Kuriersendungen bis zu einem maximalen Gewicht von 50 kg, die per Paketdienstleister transportiert werden, sind laut Angaben von ACI nicht meldepflichtig.
Anders als ursprünglich bekannt gegeben, gilt für die Befreiung von der Meldepflicht bei Kuriersendungen nur die Gewichtsschwelle. Die ursprünglich festgelegte Wertschwelle von 2.000 US-Dollar wurde inzwischen aufgehoben. Es gilt somit: lediglich Sendungen mit einem Gewicht unter 50 kg sind von der ACI-Meldepflicht befreit, unabhängig vom Wert der Sendung.
Die AHK Kairo hat dazu eine entsprechende Meldung verfasst: Informationen zum ACI
Auch die Germany Trade & Invest (GTAI) hat zum Ablauf der Vorabregistrierung für Luftfracht Informationen bereitgestellt.
Was gibt es bei Dokumenten zu beachten?
1) Auf Rechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend.
2) Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist – anders als ursprünglich berichtet – freiwillig und soll nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden.
3) Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie vorläufige Dokumente hochladen. So kann zum Beispiel die Legalisation nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen allerdings die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.
1) Auf Rechnung und IHK-Ursprungszeugnis ist die Angabe der sendungsbezogenen ACID-Nummer verpflichtend.
2) Die Angabe der Exporter Registration Number (erzeugt im CargoX-Portal) des Exporteurs sowie der Steuernummer des ägyptischen Importeurs hingegen ist – anders als ursprünglich berichtet – freiwillig und soll nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden.
3) Um Verzögerungen zu vermeiden, können Sie vorläufige Dokumente hochladen. So kann zum Beispiel die Legalisation nach dem Hochladen erfolgen. Bei der Einfuhr in Ägypten müssen allerdings die vorschriftsmäßig ausgefertigten Dokumente vorliegen.