Wichtige Informationen rund um den Brexit
Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die Europäische Union (EU) ist der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Seit dem gelten neue Regeln für den deutsch-britischen Handel.
EU-UK: Border Target Operating Model
Nach mehrmaligem Aufschub des Starttermins traten Anfang 2024 die ersten Änderungen beim Import von Tier- und Pflanzenprodukten sowie Lebensmitteln in das Vereinigte Königreich in Kraft. Planmäßig sollen Einfuhren aus der EU damit dauerhaft erleichtert werden. Die Einführung der neuen Zollkontrollen erfolgte in drei Stufen mit Abschluss zum 31. Januar 2025.
- Stufe 1 - seit 31.01.2024:
Verpflichtende Vorlage von Gesundheitszeugnissen bzw. Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) bei der Einfuhr von Pflanzen- /Tierprodukten und Lebensmitteln mit mittlerem und hohem Risiko - Stufe 2 – seit 30. April 2024:
Einführung von physischen Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen- /Tierprodukten und Lebensmitteln mit mittlerem und hohem Risiko - Stufe 3 – seit 31. Januar 2025:
Verpflichtende Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Importe aus der EU. Anmeldung eines reduzierten Datensatzes über eine einheitliche IT-Anwendung (UK Single Trade Window), um Mehrfacheingaben zu vermeiden. Für die Abgabe der Meldung ist der Beförderer zuständig.
Weiterführende Informationen:
- Germany Trade & Invest (GTAI): Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren ab 2025 verpflichtend
- Leitfaden britischer Behörden
- Anmeldung für S&S (Safety and Security GB)
Sicherheitsanmeldungen für Importe nach UK
Seit 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompatible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs).
Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Es ist möglich, einen Dienstleister mit der Abwicklung der Erklärungen zu beauftragen.
Germany Trade & Invest (GTAI) bietet weitere Informationen in Bezug auf Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren seit 2025.
CE-Kennzeichnung bleibt in Großbritannien unbefristet gültig
Die britische Regierung weitet die CE-Anerkennung auf drei weitere Verordnungen aus. Bestimmte Produktgruppen sind davon ausgenommen. Beim Label gibt es mehr Flexibilität. Neben den neu aufgenommenen Verordnungen gilt die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung für alle Produkte, die den folgenden Verordnungen unterliegen. Eine detaillierte Auflistung finden Sie bei Germany Trade & Invest (GTAI).
Brexit und SPS-Abkommen
Am 28.05.2026 hat die britische Regierung Informationen für Unternehmen zum geplanten EU-UK SPS-Abkommen veröffentlicht. SPS steht für "sanitary and phytosanitary measures".
Die angestrebte Harmonisierung gesundheitspolizeilicher und pflanzschutzrechtlicher Vorschriften zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll eine neue strategische Partnerschaft zum Handel mit und zum in Verkehr bringen von Pflanzen, Pflanzenprodukten, Tieren, Tierprodukten, Futtermitteln und Lebensmitteln ermöglichen. Es würde den bilateralen Lebensmittelhandel (wieder) vereinfachen. Auch der Warenverkehr zwischen Großbritannien und Nordirland in diesem Bereich würde damit erleichtert werden.
Es ist angestrebt, dass das Abkommen Mitte 2027 in Kraft tritt. Bis das Abkommen abgeschlossen und in Kraft ist, gelten nach wie vor die Regelungen des Windsor-Rahmens (Windsor framework).
Nähere Informationen stellt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung und einer Sammlung von Fragen und Antworten zum Gipfelpaket bereit.