EU-UK: Border Target Operating Model

Eingangsanmeldungen ab 31.01.2025

Nach mehrmaligem Aufschub des Starttermins traten Anfang 2024 die ersten Änderungen beim Import von Tier- und Pflanzenprodukten sowie Lebensmitteln in das Vereinigte Königreich in Kraft. Planmäßig sollen Einfuhren aus der EU damit dauerhaft erleichtert werden. Die Einführung der neuen Zollkontrollen erfolgte in drei Stufen mit Abschluss zum 31. Januar 2025.
  • Stufe 1 - seit 31.01.2024:
    Verpflichtende Vorlage von Gesundheitszeugnissen bzw. Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) bei der Einfuhr von Pflanzen- /Tierprodukten und Lebensmitteln mit mittlerem und hohem Risiko
  • Stufe 2 – seit 30. April 2024:
    Einführung von physischen Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen- /Tierprodukten und Lebensmitteln mit mittlerem und hohem Risiko
  • Stufe 3 – seit 31. Januar 2025:
    Verpflichtende Abgabe von summarischen Eingangsanmeldungen (Safety and Security declarations) für Importe aus der EU. Anmeldung eines reduzierten Datensatzes über eine einheitliche IT-Anwendung (UK Single Trade Window), um Mehrfacheingaben zu vermeiden. Für die Abgabe der Meldung ist der Beförderer zuständig.
Weiterführende Informationen:
Informationen der IHK Chemnitz