Entsendung nach Italien
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt für Unternehmen und Selbstständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen tätig sind, die Pflicht, einen von der italienischen Nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde (INL) ausgestellten „Punkteführerschein für Baustellen“ zum Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz zu besitzen.
Der Punkteführerschein wird bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen des geltenden italienischen Arbeitssicherheitsrechts ausgestellt. Bei Nichtvorliegen des Punkteführerscheins drohen empfindliche Sanktionen.
Alle wichtigen Informationen zur Entsendung nach Italien sowie das Merkblatt zur Entsendung finden Sie auf der Website der Deutsch-Italienischen Handelskammer (AHK).