EU-Australien Handelsabkommen

Die EU und Australien haben im März 2026 nach acht Jahren die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Das Abkommen ist Teil der EU-Strategie, globale Handelspartnerschaften zu diversifizieren und Lieferketten zu stärken. Die Zusammenarbeit mit Australien ist breit gefächert und umfasst:
  • Sicherheit und Verteidigung
  • Forschung und Innovation
  • Bildung
  • Digitalisierung sowie
  • Klima und Umwelt.
Die EU und Australien haben außerdem eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft unterzeichnet.
Das Handelsabkommen wird über 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Australien abschaffen. Die EU-Kommission rechnet mit bis zu einer Milliarde Euro an jährlichen Zollersparnissen für EU-Exporteure sowie mit einem Anstieg der jährlichen EU-Exporte um 33 % im Laufe des nächsten Jahrzehnts. EU-Exporteure von Maschinen, Kraftfahrzeugen und Chemikalien profitieren am unmittelbarsten davon. Für sensible Agrarsektoren – darunter Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, Reis und bestimmte Milchprodukte – sieht das Abkommen vor, dass Einfuhren aus Australien nur in begrenzten Mengen und unter bestimmten Bedingungen zollfrei oder zu ermäßigten Zöllen erfolgen dürfen.
erläutert Klemens Kober, Leiter des Referats Handelspolitik, EU-Zollfragen und Transatlantische Beziehungen der DIHK.
Bezug zu Sachsen-Anhalt
Der Außenhandel Sachsen-Anhalts mit Australien war im letzten Jahr durch einen deutlichen Außenhandelsüberschuss geprägt. Mit Waren im Wert von 86 Mio. Euro überstiegen die Ausfuhren die Einfuhren um 3,5fache.
Nach Down Under liefern sachsen-anhaltische Firmen vor allem pharmazeutische und chemische Produkte sowie Nahrungsmittel und Maschinen.
Insgesamt macht der Handel mit Australien allerdings nur ca. 0,25 Prozent des sachsen-anhaltischen Außenhandels aus. Viel Luft nach oben also, um die Chancen des neuen Freihandelsabkommens zu nutzen.
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