Erleichterungen bei Entsendungen in Spanien

Entsendemeldungen in Spanien können neuerdings über eine zentrale Plattform erledigt werden. Dafür ist auch keine digitale Signatur in Spanien mehr erforderlich.
Die Entsendemeldung kann seit kurzem für alle spanischen Regionen zentral auf Englisch über die Plattform Ley45 - Portal erledigt werden, wie es die europäische Entsenderichtlinie (EU) 2018/957) fordert.
Dies erleichtert das Meldeverfahren für europäische Unternehmen wesentlich, denn noch bis vor kurzem erfolgte die Abwicklung der Entsendemeldung in jeder Region unterschiedlich und auf Spanisch. Sie konnte zudem nur mit einer spanischen digitalen Unterschrift eingereicht werden.
Grundsätzlich besteht die Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendungen in Spanien nur, wenn der Einsatz länger als 8 Tage dauert, also ab Tag 9.
Quelle: AHK Spanien