Finanzierung und Absicherung

Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Direktinvestitionen im Ausland Garantien zur Absicherung politischer Risiken (z.B. Verstaatlichung, Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote etc.) Bei der Durchführung des Projekts im Ausland muss das deutsche Interesse zum Ausdruck kommen, d.h. die Investition darf den politischen Zielsetzungen der Bundesregierung nicht entgegenstehen, und das Risiko muss vertretbar sein. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
Die Euler Hermes Aktiengesellschaft ist mit dem Management der staatlichen Exportkreditgarantien betraut. Sie fungiert als Dienstleister des Bundes. Hermesdeckungen konzentrieren sich auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Durch die Übernahme einer Hermesdeckung wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt).
Eine UFK-Garantie bietet Schutz vor dem Ausfall einer gedeckten Forderung aufgrund der Insolvenz des Darlehensnehmers, der Nichtzahlung, staatlicher Eingriffe und kriegerischer Ereignisse sowie der Nichtkonvertierung/-Transferierung von Landeswährungsbeträgen bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent und einem risikoadäquaten Deckungsentgelt nach dem OECD-Prämiensystem. Die Entscheidung über die Gewährung einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite (UFK-IMA) getroffen.
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen aller Branchen sowie Banken bei der Umsetzung und Finanzierung von internationalen Projekten. Zur Finanzierung von Exporten sowie Investitionen und Projekten im Ausland stehen die Instrumente der AKA-Bank, der KfW-IPEX und der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. zur Verfügung.
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien
Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung beschlossen. Ziel sind einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den Exportkredit- und den Investitionsgarantien des Bundes. Die beschlossenen Maßnahmen verschlanken das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens (Regress). Mehr: Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien