Finanzierung und Absicherung
Hermesdeckungen flex&cover | Exportkreditgarantien
Bis dato wurde die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts, für das eine Exportkreditgarantie beantragt wurde, in erster Linie am Warenursprung festgemacht. Diesen Ansatz hat der Bund im vergangenen Jahr um flex&cover erweitert.
Bei flex&cover wird die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts anhand des Wertschöpfungsbeitrags bemessen, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet. Wichtige Kriterien sind dabei unter anderem der Firmensitz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Höhe der Investitionen, die Anzahl der Beschäftigten und Ausbildungsplätze in Deutschland sowie das Sourcing und die Wertschöpfung im Inland. Mit flex&cover trägt der Bund den zunehmend internationalen Geschäfts- und Wertschöpfungsmodellen deutscher Unternehmen in der Außenwirtschaft Rechnung.
Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht
Kann der Exporteur einen signifikanten Wertschöpfungsbeitrag für den Standort Deutschland nachweisen, kann das Unternehmen den flex&cover-Status erhalten.
Durch den Wegfall der transaktionsbezogenen Nachweispflicht beim Sourcing wird das Antragsverfahren vereinfacht. Vor allem aber beschleunigt die Planungssicherheit von flex&cover die Geschäftsanbahnung und das Angebotsverfahren. Insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren von einer spürbaren Entlastung und schlankeren Abläufen.
Dank flex&cover können Unternehmen zudem ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessern, da sie nicht zunächst die endgültige Sourcing-Struktur abwarten oder bei Änderung der Sourcing-Bedingungen eine neue Entscheidung herbeiführen müssen.
Bei Geschäften mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro (zur Prüfung von Rückversicherungsmöglichkeiten) sowie bei bestimmten Kostenarten (etwa lokalen Kosten im Ausland aufgrund zwingender OECD-Regeln), können Prüf- oder Nachweisprozesse weiterhin erforderlich bleiben.
Hohe Nachfrage und Planungssicherheit
Die Nachfrage nach flex&cover ist hoch: Zum 31.12.2025 hat der Bund 31 flex&cover-Zusagen erteilt. Unter flex&cover hat der Bund im zurückliegenden Jahr 69 Deckungen mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Mrd. Euro übernommen.
In der Regel gilt der flex&cover-Status für drei Jahre und schafft dadurch Planungssicherheit. Anschließend kann der Exporteur eine Verlängerung beantragen. Einmal im Jahr sprechen Exporteur und Firmenberater über die Erfahrungen mit flex&cover und prüfen, ob sich wesentliche Änderungen beim Exporteur ergeben haben.
Einfach in der Handhabung – schnell in der Umsetzung
Unternehmen, die an flex&cover interessiert sind, sollten sich in einem ersten Schritt an den Beratungsaußendienst von Euler Hermes wenden. Gemeinsam erörtern Exporteur und Firmenberater, ob flex&cover für das Unternehmen geeignet ist und wie das Geschäfts- und Sourcingmodell im Antrag dargestellt werden kann. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Exporteur unter www.exportkreditgarantien.de eine flex&cover-Zusage beantragen. Auf nur vier Seiten werden alle notwendigen Parameter zu den Kriterien abgefragt. Nach der Antragstellung werden die weiteren Schritte zur Zusage dann mit dem jeweiligen Firmenberater aus der Region besprochen.
Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die die Möglichkeiten von flex&cover für ihre Exportgeschäfte nutzen möchten, wenden sich bitte an:
Igor Sufraga
Exportkreditgarantien – Region Berlin
Telefon: +49 (0) 160 / 990 39 025
E‑Mail: igor.sufraga@eulerhermes.com
Exportkreditgarantien – Region Berlin
Telefon: +49 (0) 160 / 990 39 025
E‑Mail: igor.sufraga@eulerhermes.com
Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Der Bund übernimmt zur Förderung deutscher Direktinvestitionen im Ausland Garantien zur Absicherung politischer Risiken (z.B. Verstaatlichung, Enteignung, Krieg, Zahlungsverbote etc.) Bei der Durchführung des Projekts im Ausland muss das deutsche Interesse zum Ausdruck kommen, d.h. die Investition darf den politischen Zielsetzungen der Bundesregierung nicht entgegenstehen, und das Risiko muss vertretbar sein. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
Exportkreditgarantien: Hermesdeckungen
Die Euler Hermes Aktiengesellschaft ist mit dem Management der staatlichen Exportkreditgarantien betraut. Sie fungiert als Dienstleister des Bundes. Hermesdeckungen konzentrieren sich auf Entwicklungs- und Schwellenländer. Durch die Übernahme einer Hermesdeckung wird das Risiko eines Zahlungsausfalls vom Exporteur bzw. der finanzierenden Bank zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie (Entgelt).
UFK-Garantien
Eine UFK-Garantie bietet Schutz vor dem Ausfall einer gedeckten Forderung aufgrund der Insolvenz des Darlehensnehmers, der Nichtzahlung, staatlicher Eingriffe und kriegerischer Ereignisse sowie der Nichtkonvertierung/-Transferierung von Landeswährungsbeträgen bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent und einem risikoadäquaten Deckungsentgelt nach dem OECD-Prämiensystem. Die Entscheidung über die Gewährung einer UFK-Garantie wird im Interministeriellen Ausschuss für Ungebundene Finanzkredite (UFK-IMA) getroffen.
Export- und Investitionsfinanzierung
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen aller Branchen sowie Banken bei der Umsetzung und Finanzierung von internationalen Projekten. Zur Finanzierung von Exporten sowie Investitionen und Projekten im Ausland stehen die Instrumente der AKA-Bank, der KfW-IPEX und der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H. zur Verfügung.
Förderdatenbank Bund, Länder und EU
Mit der „Förderdatenbank Bund, Länder und EU“ gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über aktuell verfügbare Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Über eine Stichwortsuche und eine umfangreiche Auswahl an Kriterien können Unternehmen individuell auf ihre Erfordernisse abgestimmt nach Förderprogrammen suchen. Ob als Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft, Beteiligung oder Garantie.
Entlastungspaket für die Exportkreditgarantien
Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung beschlossen. Ziel sind einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den Exportkredit- und den Investitionsgarantien des Bundes. Die beschlossenen Maßnahmen verschlanken das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette – vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens (Regress).