Fünf Wege der Einwanderung
So können – nach den neuen Regelungen – beruflich qualifizierte Fachkräfte oder qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten ins Unternehmen kommen. Einige Beispiele:
- 1. Reist ein, um als anerkannte Fachkraft einer qualifizierten Beschäftigung nachzugehen
Beispiel: Eine Person hat in der Türkei ihren Abschluss als Koch erworben und startet bereits dort den Anerkennungsprozess. Von der IHK FOSA bekommt sie die volle Gleichwertigkeit bescheinigt. Die Fachkraft sucht sich einen Arbeitgeber in Deutschland. Beide schließen einen Arbeitsvertrag, und die Person kann als anerkannte Fachkraft für die Beschäftigung einreisen. Dafür muss die Person keine Sprachkenntnisse nachweisen.Vorab vom HEIMATLAND geklärt:
- Anerkennung
- Arbeitsvertrag
- Visum
Beschäftig als qualifizierte Fachkraft - 2. Reist ein, um eine Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen
Beispiel: In Ghana hat eine Person einen Abschluss als Elektroniker für Betriebstechnik erworben, will nun in Deutschland arbeiten und startet im Heimatland den Prozess der Berufsanerkennung. Die IHK FOSA bescheinigt eine teilweise Gleichwertigkeit. Die Person schließt einen Arbeitsvertrag mit einem Elektrounternehmen, kann dort die Anpassungsqualifizierung durchführen und die fehlenden Kenntnisse erwerben. Für die Einreise müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.Vorab im HEIMATLAND geklärt:
- Anerkennung
- Arbeitsvertrag
- Visum
- Sprachkenntnisse
Durchläuft in DEUTSCHLAND: Anpassungsqualifizierung und Folgeantrag auf volle Berufsanerkennung(Weiter-)Beschäftigt als qualifizierte Fachkraft - 3. Reist ein, um ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen + eine qualifizierte Beschäftigung anzutreten (Anerkennungspartnerschaft)
Beispiel: Eine Person hat in Kolumbien einen Abschluss als Bauzeichnerin erworben. Sie schließt einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Bauunternehmen, in der Anlage dazu wird eine Anerkennungspartnerschaft vereinbart. Die Bauzeichnerin reist nach Deutschland ein, beginnt zu arbeiten und startet kurz danach den Anerkennungsprozess. Bei der Bewertung ihrer Unterlagen wird eine teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt. Die ihr fehlenden Kenntnisse sowie mangelnde Berufserfahrung holt sie bei ihrem Arbeitgeber im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach.Vorab im HEIMATLAND geklärt:
- mind. 2-jährige Ausbildung
- Arbeitsvertrag
- Visum
- Sprachkenntnisse
Durchläuft in DEUTSCHLAND: Anerkennungsverfahren, ggf. Anpassungsqualifizierung, ggf. Folgeantrag auf volle Berufsanerkennung(Weiter-)Beschäftigt als qualifizierte Fachkraft - 4. Reist ein, um eine qualifizierte Beschäftigung anzutreten - mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung
Beispiel: Eine Person hat in Bosnien und Herzegowina einen Abschluss als Zerspanungsmechaniker erworben und bereits zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt. Ein Unternehmen in Deutschland schließt mit ihr einen Arbeitsvertrag. Darin wird ein Bruttojahresgehalt von 40.770 Euro vereinbart. Für die Einreise und den Aufenthalt benötigt die Person keine Anerkennung und muss keine Deutschkenntnisse nachweisen.Vorab im HEIMATLAND geklärt:
- mind. 2-jährige Ausbildung
- Arbeitsvertrag
- Visum
Beschäftigt als qualifizierte Arbeitskraft - 5. Reist ein: als Fachkraft mit einer Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche
Beispiel: Eine Marokkanerin hat im Heimatland einen Abschluss als Kauffrau für Büromanagement erworben, besitzt Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und verfügt über zwei Jahre Berufserfahrung. Insgesamt hat die Person die nötigen Punkte für die Einreise mit einer Chancenkarte erworben, u. a. für: teilweise Gleichwertigkeit, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung.Vorab im HEIMATLAND geklärt:
- mind. 2-jährige Ausbildung
- Sprachkenntnisse
- Visum
- mind. 6 Punkte gemäß Chancenkarte
- Lebensunterhaltssicherung
Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche
Diese Zusammenstellung ist eine vereinfachte (nicht abschließende) Darstellung –ausführliche Infos rund um die Beschäftigung von Fachkräften mit ausländischen Berufsabschlüssen: www.unternehmen-berufsanerkennung.de