Faire Rekrutierung über Vermittler
Für die Gewinnung internationaler Fachkräfte können auch private Vermittlungsagenturen oder Personaldienstleister eingesetzt werden. In den letzten Jahren ist dieser Markt stark gewachsen. Für Unternehmen ist es schwierig, zu erkennen, ob Vermittler seriös sind und nach Maßstäben einer fairen Rekrutierung im Ausland vorgehen. Die Einhaltung qualitativer und ethischer Standards ist Grundlage für eine nachhaltige Integration der Fachkraft in Ihr Unternehmen.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland "Make it in Germany”, das Goethe-Institut e.V. und das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) haben Checklisten entwickelt, die Betrieben eine erste Orientierung bietet. Demnach sollten Arbeitgeber auf folgende Punkte achten:
Checkliste
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Employer-Pays-Prinzip: Die Vermittlungsgebühren und Anwerbekosten werden vom Arbeitgeber getragen, nicht von den Ausbildungs-oder Arbeitssuchenden.Wichtig: Eine Vergütung nur für die reine Vermittlung darf bei im Inland ansässigen Dienstleistern nicht von den Ausbildungs-oder Arbeitssuchenden verlangt werden (§ 297 SGB III). Neben den Vermittlungsgebühren fallen weitere Anwerbekosten an, z. B. für Sprachkurse, das Visumsverfahren oder die Einreise. Informieren Sie sich, wer genau für diese Kosten aufkommt. Angehende Arbeitnehmer dürfen bei Kostenbeteiligungen nicht unangemessen benachteiligt werden.
- Transparenz und umfassende Informationen: der Ablauf des Vermittlungsprozesses und mögliche Kosten werden allen Beteiligten - potenzielle Beschäftigte/Auszubildende und Betrieben - von Beginn an transparent dargelegt. Die Informationen werden schriftlich und in Erst- oder Amtssprache des Herkunftslandes bzw. in einer Sprache, welche der/die Ausbildungs-oder Arbeitsplatzsuchende beherrscht, vermittelt.
- Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsklauseln: Im Vermittlungsvertrag finden sich keine Klauseln, die ausländische Beschäftigte oder Auszubildende verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum bei einem Unternehmen tätig zu bleiben. Auch Anwerbekosten müssen nicht vom Ausbildungs-oder Arbeitsinteressierten zurückgezahlt werden, falls der Zuwanderungsprozess oder die Beschäftigung abgebrochen wird.
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Spracherwerb über B1-Niveau hinaus gemeinsam planen: Die Agentur begleitet den Spracherwerb im Herkunftsland bis zum visarelevanten Sprachniveau. Als Betrieb erhalten Sie einen Nachweis in Form eines anerkannten Zertifikats (z.B. Goethe-Institut, Telc GmbH oder ÖSD).Für die Ausbildung relevant: Das Sprachniveau B1 ist zumeist nicht ausreichend, um erfolgreich am Unterricht einer Berufsschule teilzunehmen. Planen Sie gemeinsam mit der Agentur den Spracherwerb bis B2-Niveau im Herkunftsland oder ausreichend Zeit für Sprachkurse in Deutschland ein. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen (GER) für Sprachen
- Spezialisierung auf bestimmte Zielländer und/oder Berufe: Der Dienstleister legt den Fokus auf bestimmte Länder, Regionen und/oder Berufe, die für die Anforderungen Ihres Unternehmens passend sind, hat also Wissen zu den Anforderungen Ihrer Branche oder entsprechende Netzwerke vor Ort aufgebaut und kennt sich mit den rechtlichen und strukturellen Gegebenheiten im Land aus. Branchenrelevantes Wissen kann z.B. sein: Im Logistikbereich für die Suche nach Berufskraftfahrern kein Fokus auf Länder mit Linksverkehr.
- Unterstützung bei der Integration (Ausland, Übergang in Deutschland): Der/die Beschäftigte oder Auszubildende erhält Informationen und Beratung zu Leben und Arbeiten in Deutschland. Dies beginnt im Ausland und begleitet den Übergang nach Deutschland. Klären Sie, wie die Integrationsunterstützung in Ihrem Unternehmen an die Leistungen der Vermittlungsagentur anschließt.
- Gute Erreichbarkeit (E-Mail, Telefon, Website) für den Betrieb und den/die potenzielle Beschäftigte oder Auszubildende: Die Vermittlungsagentur ist für Sie als Betrieb sowie für die einreisende Person gut erreichbar - sei es durch einen Standort in Deutschland oder verlässliche Ansprechpersonen, die bei Fragen rund um Ankunft und Integration zeitnah unterstützen.
- Agentur ist Mitglied in einem Verband oder Personaldienstleisternetzwerk, z.B. im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) oder dem Bundesverband internationale Fachkräftegewinnung (bvifg)
- Agentur besitzt einen Verhaltenskodex
Wichtig: Es gilt ein Verbot der Anwerbung und Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufe nach Deutschland aus aktuell 55 Ländern - sie stehen auf der sogenannten WHO-Liste. Dies gilt auch für Vermittlung in Ausbildung.
Weitere Checklisten
- Gesamtverband der Personaldienstleister: Qualitätsstandards guter Personalvermittlung
- Checkliste des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF)
- Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte (DKF): Recruitement-Prozess transparent und fair gestalten
- Hand in Hand for International Talents: Fair-Migration-Checkliste
Aus Neutralitätsgründen arbeitet die IHK nicht mit einzelnen Vermittlern zusammen und kann keine Auskünfte oder Empfehlungen dazu geben.