Faire Rekrutierung über Vermittler

Für die Gewinnung internationaler Fachkräfte können auch private Vermittlungsagenturen oder Personaldienstleister eingesetzt werden. In den letzten Jahren ist dieser Markt stark gewachsen. Für Unternehmen ist es schwierig, zu erkennen, ob Vermittler seriös sind und nach Maßstäben einer fairen Rekrutierung im Ausland vorgehen. Die Einhaltung qualitativer und ethischer Standards ist Grundlage für eine nachhaltige Integration der Fachkraft in Ihr Unternehmen.
Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland "Make it in Germany”, das Goethe-Institut e.V. und das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) haben Checklisten entwickelt, die Betrieben eine erste Orientierung bietet. Demnach sollten Arbeitgeber auf folgende Punkte achten:

Checkliste

  • Employer-Pays-Prinzip: Verpflichtung von Arbeitgebern, dass bei der Anwerbung keine mit der Anwerbung verbundenen Kosten von Arbeitnehmern zu tragen sind!
Info: Eine Vergütung nur für die reine Vermittlung darf bei im Inland ansässigen Dienstleistern nicht von dem Arbeitnehmer verlangt werden (§ 297 SGB III). Neben den Vermittlungsgebühren fallen weitere Anwerbekosten an, z. B. für Sprachkurse, das Visumsverfahren oder die Einreise. Informieren Sie sich, wer genau für diese Kosten aufkommt. Angehende Arbeitnehmer dürfen bei Kostenbeteiligungen nicht unangemessen benachteiligt werden.
  • Transparenz und umfassende Informationen: der Ablauf des Vermittlungsprozesses und mögliche Kosten werden allen Beteiligten - potenzielle Arbeitnehmer und Arbeitgeber - von Beginn an transparent dargelegt. Die Informationen werden schriftlich und in Erst- oder Amtssprache des Herkunftslandes bzw. in einer Sprache, welche Arbeitnehmer beherrscht, vermittelt.
  • Agentur ist Mitglied in einem Verband oder Personaldienstleisternetzwerk, z.B. im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) oder dem Bundesverband internationale Fachkräftegewinnung (bvifg)
  • Agentur besitzt einen Verhaltenskodex
  • Gute Erreichbarkeit (E-Mail, Telefon, Website)
  • Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsklauseln
  • Spracherwerb über B1-Niveau hinaus gemeinsam planen: Planen Sie gemeinsam mit der Agentur den Spracherwerb bis B2-Niveau im Herkunftsland oder ausreichend Zeit für Sprachkurse in Deutschland ein.
  • Spezialisierung auf bestimmte Zielländer und/oder Berufe
  • Unterstützung bei der Integration (Ausland, Übergang in Deutschland): Hilft die Vermittlungsagentur z.B. bei der Wohnungssuche oder organisiert die Abholung am Flughafen?
Info: Es gilt ein Verbot der Anwerbung und Vermittlung in Gesundheits- und Pflegeberufe nach Deutschland aus aktuell 55 Ländern - sie stehen auf der sogenannten WHO-Liste. Dies gilt auch für Vermittlung in Ausbildung.
Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie bei Make it in Germany Die Checkliste vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und dem Goethe-Institut e.V. finden Sie beigefügt.
Aus Neutralitätsgründen arbeitet die IHK nicht mit einzelnen Vermittlern zusammen und kann keine Auskünfte oder Empfehlungen dazu geben