Beschleunigtes Fachkräfteverfahren - Wie funktioniert das?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht erstmals die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens für qualifizierte Fachkräfte vor. Hierzu schließen Sie als Arbeitgeber – mit Vollmacht der Fachkraft – einen Vertrag mit der zuständigen Ausländerbehörde ab. Die Dauer des Verfahrens kann dadurch deutlich verkürzt werden.
In Sachsen-Anhalt haben Sie nur die Wahlmöglichkeit, das Verfahren mit Ihrer lokalen Ausländerbehörde durchzuführen.
Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der deutsche Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf ein „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ stellen. Beim Bundesinnenministerium finden Sie eine Mustervereinbarung mit einer Übersicht über alle notwendigen Unterlagen im Anhang und eine Mustervollmacht. Das Verfahren ist möglich für Fachkräfte, die zu Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Anerkennungszwecken einreisen möchten.
→ Achtung: Es gibt Fälle, für die das beschleunigte Verfahren nicht in Betracht kommt. Bitte lassen Sie sich vorher beraten.
  • Die Ausländerbehörde übernimmt dabei die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft (inkl. Familiennachzug), – soweit erforderlich – das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der BA sowie die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen und die Vorabzustimmung zum Visum. Sie ist der zentrale Ansprechpartner des Arbeitgebers.
  • Alle beteiligten Behörden sind an enge Fristen gebunden (Anerkennungsverfahren: zwei Monate, Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit: eine Woche, Visumverfahren: sechs Wochen), so dass die Zeitspanne vom Einreichen der vollständigen Unterlagen für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation bis zur Entscheidung über den Visumantrag i. d. R. vier Monate nicht übersteigen soll.
     Die Unterlagen müssen vollständig vorliegen, ansonsten kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
  • Das Verfahren kostet 411 Euro je Fachkraft, die der Arbeitgeber zahlt. Hinzu kommt für die ausländische Fachkraft eine Visumgebühr von 75 Euro, Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation zwischen 100 und 1.200 Euro sowie Kosten für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels in Höhe von 100 Euro.
 Das beschleunigte Verfahren beinhaltet keine Garantie für die Berufsanerkennung bzw. die Visumerteilung. Diese sind allein von der Erfüllung der Voraussetzungen abhängig.
Bei „Make it in Germany“ finden Sie folgende Materialien:
Eine Kurzübersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (pdf) gibt es von „Unternehmen Berufsanerkennung“.