Checkup für Arbeitgeber: Wie ukrainische Geflüchtete korrekt in den Arbeitsmarkt starten

Checkup für Arbeitgeber: Wie ukrainische Geflüchtete korrekt in den Arbeitsmarkt starten

Ukrainische Flüchtlinge suchen – neben dem Schutz – aktuell oft auch einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Deutschland. Viele Arbeitgeber möchten die Geflüchteten mit einer beruflichen Perspektive unterstützen und in ihren Betrieben ausbilden oder beschäftigen. Wie funktioniert das praktisch? 
Mit der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" erhalten ukrainische Geflüchtete – zunächst befristet bis März 2024 – sofort Zugang zu Arbeit, Bildung sowie zu medizinischer Versorgung und Sozialleistungen. 
Wie gehe ich vor, wenn ich eine Arbeitsstelle für geflüchtete Menschen anbieten möchte?
  • Die Bundesagentur für Arbeit bietet über den Arbeitgeberservice eine Kontaktstelle für Unternehmen. Daneben bieten auch die Willkommenslotsen einen guten Anlaufpunkt in Ihrer Region, um Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kreis der Geflüchteten kennenzulernen.
  • Ein Weg in Kontakt mit Geflüchteten aus der Ukraine zu treten, sind diverse Onlineplattformen. Auf der einen Seite können sich hier Geflüchtete selbst präsentieren und ihren Lebenslauf einstellen. Auf der anderen Seite können sich Unternehmen informieren und Stellenanzeigen schalten.
    Im Folgenden gibt es eine Aufzählung diverser Online-Plattformen. Diese Übersicht dient ausschließlich als Orientierungshilfe. Obwohl diese Liste mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, ist dies nur eine Auswahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insofern wird auch keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen. Auch die Reihenfolge der Positionierung stellt keinerlei Priorisierung dar:
Ausländerbehörde: Registrieren lassen – der erste wichtige Schritt!
  • Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen
  • ggf. gibt es für die „Wartezeit“ eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Das ist eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis über den Antrag auf §24 AufenthG an Arbeitgeber. Kopie der Fiktionsbescheinigung aufbewahren! Die Erwerbstätigkeit ist damit sofort möglich!
  • ist Erlaubnis beantragt, darf eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
  • Sobald er vorliegt: Kopie des Aufenthaltstitels!
WICHTIG: In der Bescheinigung muss  Vermerk stehen: „Erwerbstätigkeit erlaubt/ Erwerbstätigkeit gestattet“!
Sozialversicherung:
  • Mit Kopie vom Pass Sozialversicherungsnummer beantragen 
  • am besten schriftlich bei: Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, Georg-Schumann-Str. 146, 04159 Leipzig „Bitte um Vergabe einer Rentenversicherungsnummer für die angegebenen Personen. Die Personenstandsdaten liegen dem Schreiben bei“
  • Die Deutsche Rentenversicherung bietet zudem mehrsprachige Informationen zum deutschen Sozialversicherungssystem und der Übertragbarkeit in Deutschland gezahlter Beiträge ins sogenannte „vertragslose Ausland“ an, die Sie Ihren Mitarbeitenden bei Bedarf aushändigen können.
Krankenversicherung: Meldebestätigung einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Geflüchtete aus der Ukraine erhalten vor Aufnahme einer Beschäftigung derzeit eine Basisversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Zum 01.06.22 erhalten Geflüchtete aus der Ukraine nach ihrer Registrierung Leistungen über das Jobcenter nach SGB II bzw. SGB XII und sind somit auch krankenversichert.
  • Wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, ist eine sofortige Krankenversicherung möglich und notwendig. Bei Schließung des Arbeitsvertrags kann die Person dann selbst die Krankenkasse wählen oder der Arbeitgeber meldet sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an.
WICHTIG: In Notfällen bitte nicht zögern, die „112“ oder „116 117“ zu wählen, egal wie der Aufenthaltsstatus ist!
Finanzbehörde bzw. Steuerbüro: Anmelden Arbeitsverhältnis
  • Die Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern wird automatisch angestoßen, wenn sich die Geflüchteten bei der zuständigen Meldebehörde des Unterbringungsortes anmelden – das kann auch der Ort der Erstaufnahmeeinrichtung sein. Sofern die Identifikationsnummer noch nicht vorliegt, kann der Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten die voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale anwenden
  • Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Hinweise in deutscher und ukrainischer Sprache zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht. Hinweise zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier.
 Bankkonto eröffnen
  • Dokumente über den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland sollten dafür bereitgehalten werden (z. B. Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung, Ankunftsnachweis oder Registrierung).
  • Für Personen mit Reisepass bieten viele Banken eine größere Auswahl an Konten an. Bei welcher Bank das Konto eröffnet werden soll, steht zur freien Auswahl. Die Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung an.
Beim Ankommen helfen
  • Ob, Behördengänge, Schulanmeldung oder Suche nach Wohnung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten – als Arbeitgeber können Sie zum Teil schon mit einfachen Tipps helfen
  • Unterstützung bei der Suche nach Sprachkursen, Kinderbetreuung und Unterkunft: 
    Die Bundesagentur für Arbeit hat dafür eine gute Übersichtseite erstellt, die in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung steht. Die Bundesagentur für Arbeit bietet außerdem telefonische Beratungen auf Ukrainisch oder Russisch an
  • Wenn Sie eine Person bereits fest beschäftigen und diese über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügt, sind die Berufssprachkurse das passende Angebot. Eine Antragstellung ist bereits mit der Fiktionsbescheinigung möglich und erfolgt direkt beim BAMF
Mehr hilfreiche Informationen finden Sie unter folgenden Links: