Steuerliche Forschungszulage
Forschende Unternehmen können für ihre FuE-Leistungen beim Finanzamt einen Antrag auf Forschungszulage (FZul) stellen und damit Steuervergünstigungen erhalten. Die Beantragung kann vor, während oder im Nachgang des Projektes erfolgen. Mit der Verkündung des Wachstumschancengesetzes am 27. März 2024 wurde eine Erweiterung der steuerlichen Förderung beschlossen. Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumschancengesetz Teil der förderfähigen Aufwendungen der Forschungszulage. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, können damit Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens in der Forschungszulage angerechnet werden. Seit dem 20.02.2025 können entsprechende Wirtschaftsgüter im Rahmen der Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage zur Prüfung eingereicht werden - für Vorhaben, die nach dem 27. März 2024 gestartet sind.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Was wird gefördert? |
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Wie wird gefördert? |
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Wie und wo ist der Antrag zu stellen? |
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Was sollte man noch wissen? |
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Stand: April 2025