Umwelt- und Klimaschutz

Unternehmen können für Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen, eine Förderung über das KfW-Umweltprogramm erhalten. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wir haben die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm für Sie zusammengestellt:
Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zum effizienten und  kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy):
    • Ressourceneffizienz, Materialeinsparung
    • Abfallvermeidung, -behandlung, -verwertung
    • Abwasservermeidung, -behandlung und Frischwassereinsparung 
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Klimaschutzmaßnahmen (technisch):
    • Reduktion des Einsatzes/Ausstoßes klimaschädlicher Gase in Produktion bzw. Produkten
    • Nutzung von CO2 aus Industrieprozessen als Rohstoffquelle
    • Erfassung und Verwertung von Deponiegasen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • umweltfreundlicher Verkehr
  • sonstige Umweltschutzmaßnahmen:
    • Boden-, Grundwasser-, Gewässerschutz
    • Sanierung von Umweltschäden
    • Deponiesanierung
  • natürliche Klimaschutzmaßnahmen:
    • Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder in Gewerbe- und Industrieparks durch Schaffung naturnaher Infrastrukturen (z. B. Entsiegelung von Flächen, Renaturierung/Aufwertung von Böden, dezentrales Niederschlagsmanagement)
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Umweltinvestition
Wer wird gefördert?
  • Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
    • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblich deutscher Beteiligung von mind. 25 Prozent
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums überschritten werden
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
  • Tilgungszuschuss im Modul “Natürliche Klimaschutzmaßnahmen”: bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten
Was gilt es zu beachten?
  • bei Altlasten- und Flächensanierung muss die Sanierung Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen sein und das Unternehmen für die Beseitigung der Altlast nicht haften
  • Maßnahmen im Modul “Natürliche Klimaschutzmaßnahmen” müssen die fachlichen Mindestanforderungen erfüllen und durch qualifizierte Fachplaner umgesetzt werden
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn ausschließlich über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen?
Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: Februar 2024