Umwelt- und Klimaschutz

Unternehmen können für Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern sowie Ressourcen schonen eine Förderung über das KfW-Umweltprogramm erhalten. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen (Circular Economy):
    • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung, kreislauforientierte Produktion
    • Abfallvermeidung, -behandlung, -verwertung
    • Abwasservermeidung, -behandlung, Reduzierung des Wasserbedarfs und Wasserwiederverwendung
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • technische Klimaschutz- sowie Klimaanpassungsmaßnahmen, die nicht dem Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zuzuordnen sind
  • sonstige Umweltschutzmaßnahmen:
    • Boden-, Grundwasser-, Gewässerschutz
    • Sanierung von Umweltschäden
    • Deponiesanierung
  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Umweltinvestition
Wer wird gefördert?
  • Vorhaben in Deutschland:
    • natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • Vorhaben innerhalb der EU:
    • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz in der EU
    • Joint Ventures mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblich deutscher Beteiligung von mind. 25 Prozent
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben (kann mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums überschritten werden)
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
Was gilt es zu beachten?
  • bei Sanierung von Umweltschäden muss die Sanierung Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen sein und das Unternehmen für die Beseitigung der Altlast nicht haften
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Was sollte man noch wissen? Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: Dezember 2025