Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Unternehmen, die in Energie- und Ressourceneinsparung sowie der Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen investieren, bekommen finanzielle Unterstützung. Sie haben die Wahl zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss. Höhere Fördersätze bietet zudem der Förderwettbewerb. Das Förderpaket ist offen für alle Branchen und Technologien.

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA)

Was wird gefördert?
Modul 1 – Querschnittstechnologien
  • Beschaffung hocheffizienter Anlagen/Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung (Austausch Bestandsanlagen)
Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern wie Solarkollektor-, Biomasseanlagen, Wärmepumpen zur Prozesswärmebereitstellung, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen, KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien
Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Erwerb und Installation von MSR/Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware sowie Schulung
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Optimierung von industriellen bzw. gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Erstellung des Einsparkonzepts inkl. Umsetzungsbegleitung
Modul 5 – Transformationsplan
  • Erstellung von Transformationsplänen inkl. externer Dienstleistungen, wie z. B. Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungs- oder Messdienstleistungen
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
  • Austausch/Umrüstung von mit fossilen Energieträgern betriebenen Bestandsanlagen zu Anlagen, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden (z. B.: Gabelstapler/Galvanikanlagen/Öfen)
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
Modul 1:
  • Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten (nur für KMU)
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Modul 2:
  • Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten (KMU: max. 60 Prozent); für Biomasse: 20 Prozent (KMU: max. 40 Prozent)
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 3:
  • Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Kosten (KMU: max. 45 Prozent)
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 4:
  • 3-Stufenmodell (Basisförderung, Premiumförderung, Dekarbonisierungsmaßnahmen): Zuschusshöhe abhängig von der Maßnahme
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro; max. 1.600 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 (KMU: max. 2.600 Euro)
Modul 5:
  • Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten (KMU: max. 60 Prozent)
  • max. Förderzuschuss: 60.000 Euro
  • bei aktiver Beteiligung an einem Netzwerk der IEEKN: Erhöhung um 10 Prozent (max. 90.000 Euro)
Modul 6:
  • Zuschuss in Höhe von max. 33 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Erfüllung technischer Mindestanforderungen
  • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Modul 1 bis 4, 6) bzw. beim VDI/VDE (Modul 5) online über die Antragsplattformen 
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: März 2024

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Kredit (KfW)

Was wird gefördert?
Modul 1 – Querschnittstechnologien
  • Beschaffung hocheffizienter Anlagen/Aggregate für die industrielle und gewerbliche Anwendung (Austausch Bestandsanlagen)
Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern wie Solarkollektor-, Biomasseanlagen, Wärmepumpen zur Prozesswärmebereitstellung, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen, KWK-Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien
Modul 3 – Mess-, Steuer-, Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Erwerb und Installation von MSR/Sensorik zum Monitoring und der effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen
  • Erwerb und Installation von Energiemanagementsoftware sowie Schulung
Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Optimierung von industriellen bzw. gewerblichen Anlagen und Prozessen
  • Erstellung des Einsparkonzepts inkl. Umsetzungsbegleitung
Modul 5 – Transformationsplan
  • Erstellung von Transformationsplänen inkl. externer Dienstleistungen, wie z. B. Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungs- oder Messdienstleistungen
Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
  • Austausch/Umrüstung von mit fossilen Energieträgern betriebenen Bestandsanlagen zu Anlagen, die ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben werden (z. B.: Gabelstapler/Galvanikanlagen/Öfen)
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung mit Tilgungszuschuss
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Kredithöchstbetrag pro Vorhaben: max. 100 Mio. Euro
Modul 1:
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 Prozent (nur für KMU)
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Modul 2:
  • Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent (KMU: 60 Prozent); für Biomasse: 20 Prozent (KMU: max. 40 Prozent)
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 3:
  • Tilgungszuschuss bis zu 25 Prozent (KMU: 45 Prozent)
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Modul 4:
  • 3-Stufenmodell (Basisförderung, Premiumförderung, Dekarbonisierungsmaßnahmen): Höhe des Tilgungszuschusses abhängig von der Maßnahme
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 20 Mio. Euro; max. 1.600 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 (KMU: max. 2.600 Euro)
Modul 5:
  • Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent (KMU: 60 Prozent)
  • max. Förderzuschuss: 60.000 Euro
  • bei aktiver Beteiligung an einem Netzwerk der IEEKN: Erhöhung um 10 Prozent (max. 90.000 Euro)
Modul 6:
  • Tilgungszuschuss in Höhe von max. 33 Prozent
  • Netto-Investitionsvolumen inkl. Nebenkosten: mind. 2.000 Euro
  • max. Förderzuschuss pro Vorhaben: 200.000 Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Erfüllung technischer Mindestanforderungen 
  • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) (Modul 1 bis 4, 6) bzw. beim VDI/VDE (Modul 5)
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: März 2024

Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (VDI/VDE)

Was wird gefördert?
  • Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen sowie Prozesse zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs, insbesondere:
    • Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und Ressourceneffizienz führen, insbesondere Optimierung von Produktionsprozessen sowie der Prozessführung oder des Verfahrens
    • Nutzung von Abwärme, die durch Prozesse entsteht
    • Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern überwiegender Einsatz für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten
    • energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
    • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
    • Einsatz erneuerbarer Energieträger anstelle fossiler Energieträger
    • Elektrifizierung von Prozessen
    • Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung, wie Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse, Wärmepumpen
    • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie zugehörige Software
  • Erstellung des Einsparkonzeptes inkl. Umsetzungsbegleitung
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • Contractoren
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss für Kosten der Maßnahmen anteilig in Höhe von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten (selbstgewählt)
  • Festlegung einer max. Obergrenze der Förderquote; Antragsteller entscheidet selbst, welche Förderquote er für sein Vorhaben beantragt
  • zentrales Kriterium für Förderentscheidung: je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr (Fördereffizienz)
  • max. Förderung pro Vorhaben: 20 Mio. Euro
Was gilt es zu beachten?
  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland
  • Amortisationszeit des Vorhabens bezogen auf die Summe der eingesparten Energie- bzw. Ressourcenkosten ohne Förderung muss mind. 4 Jahre betragen
  • geförderte Investitionsmaßnahmen müssen nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • Erstellung eines Einsparkonzeptes durch einen Energieberater ist erforderlich (Unternehmen mit einem Energie- oder Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 50001/EMAS können Einsparkonzept selbst erstellen)
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung (Bewerbung) erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim VDI/VDE online über die Antragsplattform; Antragsverfahren ist zweistufig
Was sollte man noch wissen?
  • es gibt mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen, Bewerber können aber kontinuierlich Anträge einreichen
  • wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden
  • zum Wettbewerb zugelassene, aber nicht berücksichtigte Vorhaben können in einer späteren Wettbewerbsrunde erneut eingereicht werden
  • Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet
Stand: März 2024