Effiziente Kälte- und Klimaanlagen

Um die Energieeffizienz zu steigern, den Kältebedarf zu mindern und die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren, bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in gewerbliche genutzte stationäre Kälte- und Klimaanlagen.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden:
  • Installation der Kälteerzeugungseinheit von stationären Kälte- und Klimaanlagen und von Rückkühlsystemen
  • Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung
  • Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler
  • Installation von Komponenten und Systemen
  • Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen
Wer wird gefördert?
  • Antragsberechtigte: Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht
  • Antragsteller: Eigentümer/Pächter/Mieter des Grundstücks, auf dem sich die Anlage befindet oder ein von diesem beauftragter Contractor
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form eines Zuschusses
  • Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • stationäre Anlagen: Höhe der Förderung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme
  • Ausführungsplanung: Pauschalen in Höhe von 500 Euro pro Luftkühler (max. 5.000 Euro), je 1.000 Euro für Integration eines oder mehrerer Wärme- bzw. Kältespeicher
  • Einbindung von Regenerativenergieanlagen: Bonus in Höhe von 100 Euro je kWh bereitgestellter Spitzenleistung max. bis zum Doppelten der installierten elektrischen Leistung des Kälteerzeugers; Pauschale in Höhe von 2.000 Euro für Installation einer neuen Anlage zur Erzeugung regenerativer Wärme
  • Förderhöchstgrenze: insgesamt 200.000 Euro pro Maßnahme
Was gilt es zu beachten?
  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen müssen mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden
  • geförderte Anlagen sind nach Inbetriebnahme mind. 5 Jahre zweckentsprechend zu betreiben
  • nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschl. der zugehörigen Komponenten und Systeme, die überwiegend der Kühling von Verkaufskühlmöbeln oder der Klimatisierung von Verkaufsräumen dienen sowie steckerfertige Verkaufskühlmöbel
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online über die Antragsplattform
Was sollte man noch wissen?
  • Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
  • Richtlinie ist bis 31.12.2026 befristet
Stand: November 2024