Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Mit der "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze" wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen mit Zuschüssen gefördert.
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Transformation von bestehenden Wärmenetzsystemen hin zu Netzen, die erneuerbar bzw. durch Abwärme gespeist werden sowie Errichtung von neuen Wärmenetzsystemen:
  • Modul 1 - Transformationspläne und Machbarkeitsstudien:
    • Transformationspläne für Bestandswärmenetze mit dem Ziel der vollständigen Versorgung durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045
    • Machbarkeitsstudien für Errichtung treibhausgasneutraler Wärmenetze mit ansteigenden Anteilen erneuerbarer Energien und Abwärme bis 2045
    • Ausgaben für Planungsleistungen und Bewertung konkreter Maßnahmen einschließlich ihrer Genehmigungsfähigkeit
  • Modul 2 - systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze (Investitions- und Betriebskostenförderung):
    • Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme
    • Transformation von Bestandsnetzen zur vollständigen Dekarbonisierung bis 2045
  • Modul 3 - Einzelmaßnahmen an Bestandswärmenetzen:
    • Solarthermieanlagen
    • Wärmepumpen
    • Biomassekessel
    • Wärmespeicher
    • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
    • Wärmeübergabestationen
  • Modul 4 - Betriebskostenförderung für Solarthermieanlagen und Wärmepumpen
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • kommunale Unternehmen, Kommunen (soweit wirtschaftliche tätig), kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände
  • eingetragene Vereine und Genossenschaften
Wie wird gefördert?
  • Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung
  • Modul 1:
    • Zuschuss in Höhe von max. 50 Prozent der förderfähigen Kosten
    • max. Fördersumme pro Antrag: 2 Mio. Euro
  • Modul 2:
    • Zuschuss in Höhe von max. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
    • max. Fördersumme pro Antrag: 100 Mio. Euro
  • Modul 3:
    • Zuschuss in Höhe von max. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben
    • max. Fördersumme pro Antrag: 100 Mio. Euro
  • Modul 4:
    • Höhe des Betriebskostenzuschusses ist abhängig von der Art der Anlage und der Jahresarbeitszahl
Was gilt es zu beachten?
  • Wärmenetz muss ganz oder mind. zur Hälfte in Deutschland errichtet werden
  • Machbarkeitsstudien und Transformationspläne müssen die in der Richtlinie aufgeführten Mindestinhalte/-anforderungen erfüllen
  • Wärmenetze müssen mind. zu 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden
  • es werden nur Kosten gefördert, die von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testiert beziehungsweise bestätigt werden
Wie und wo ist der Antrag zu stellen? Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online über die Antragsplattform
Was sollte man noch wissen? Gewährung der Beihilfen (Zuwendungen) erfolgt je nach Maßnahme auf Grundlage der AGVO oder als De-minimis-Beihilfe
Stand: Januar 2026