KMU-Fonds "Ideas Powered for business"

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums. Finanzhilfen werden in Form von Gutscheinen gewährt, die der Begünstigte für die Beantragung einer Erstattung verwenden kann.
Was wird gefördert?
  • IP Scan-Dienste (Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums) und/oder IP Scan Enforcement-Dienste (Vorabdiagnosen im Bereich der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums)
  • Schutz von Marken bzw. Geschmacksmuster (Designs) auf nationaler, regionaler, EU- oder internationaler Ebene
  • Patentschutz auf nationaler oder europäischer Ebene
  • gemeinschaftlicher Sortenschutz
Wer wird gefördert?
  • KMU mit Sitz in der Europäischen Union und der Ukraine
  • Antragstellung durch Unternehmensinhaber, Angestelltem oder einem bevollmächtigten externen Vertreter
Wie wird gefördert?
Finanzielle Unterstützung in Form von Gutscheinen für:
  • IP Scan - Gutschein 1:
    max. 1.350 EUR, Kostenerstattung von 90 Prozent je Gutschein; Sachverständige, die von den teilnehmenden Ämtern für geistiges Eigentum der Mitgliedstaaten benannt und koordiniert werden, erbringen die Dienstleistungen IP Scan und IP Scan Enforcement
  • Marken und Designs (Geschmacksmuster) - Gutschein 2:
    max. 700 EUR
    a) nationale, regionale und EU-Ebene: Erstattung von 75 Prozent der Gebühren (einschließlich Gebühren für Anmeldung, Klassifizierung, Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung)
    b) internationale Ebene: förderfähige Gebühren der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), Erstattung bis zu 50 Prozent
  • Patente - Gutschein 3:
    a) nationale Ebene: Erstattung bis zu 75 Prozent, max. 1.000 EUR je Begünstigten für Gebühren für Recherchen zum Stand der Technik und Patentgebühren für nationalen Patentschutz (Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren, Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühren)
    b) europäische Ebene (durch das Europäische Patentamt (EPA)): max. 2.500 EUR
    - Patentgebühren des EPA einschließlich der Anmelde- als auch Recherchegebühren, Erstattung bis zu 75 Prozent, max. 1.000 EUR je Begünstigten
    - Rechtskosten für die Abfassung und Einreichung einer neuen europäischen Patentanmeldung: Erstattung von 50 Prozent, max. 1.500 EUR
  • Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Gutschein 4:
    max. 1.500 EUR, Erstattung bis zu 75 Prozent der vom Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) erhobenen Online-Anmelde- und Prüfungsgebühren
Was gilt es zu beachten?
  • nationale Patentanmeldungen, die über den Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty, PCT) eingereicht werden, sind nicht förderfähig
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Informationen über Ihr geistiges Eigentum bereit haben, bevor Sie mit dem Antragsverfahren für den KMU-Fonds beginnen! Gutscheine müssen vor Ablauf ihrer Gültigkeit aktiviert werden.
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Was sollte man noch wissen?
  • Einreichungsfrist: 2. Februar 2026 bis 4. Dezember 2026
  • wöchentlicher Annahmeschluss: jeden Freitag
  • Bewertungs- und Mitteilungszeitraum: 10 Arbeitstage nach dem Stichtag
  • nach Genehmigung des Antrags Finanzhilfezusage und Gutscheine innerhalb von 15 Arbeitstagen
Stand: Februar 2026