Erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung

Unternehmen, die in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Strom- und Wärmeerzeugung sowie Netze und Speicher investieren wollen, können hierfür einen KfW-Förderkredit beantragen. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten können damit finanziert werden.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zum Förderprogramm “Erneuerbare Energien – Standard”:
Was wird gefördert?
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 erfüllen, einschließlich erforderlicher Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen
    • Photovoltaikanlagen (Aufdach/Fassade, Freifläche)
    • Windkraftanlagen und Repowering-Maßnahmen
    • Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse
    • Erzeugung und Nutzung von Biogas
    • geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
    • Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft bis zu einer Größe von max. 20 MW
    • Batteriespeicher für PV-Anlagen (Aufdach/Fassade) und sonstige Stromspeicher für Erneuerbare-Energien-Anlagen (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung)
    • Investitionen der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, die den Transportnetzen vorgelagert sind
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien (auch Solarthermie)
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie zur Digitalisierung der Energiewende (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung):
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom (auch Power-to-heat, Power-to-gas, Power-to-liquid-Anlagen)
    • technische Anpassungen zur Auslegung von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf eine flexiblere und bedarfsgerechtere Stromerzeugung
    • überbetriebliches Lastmanagement: Investitionen in moderne Mess-, Regelungs- und Prozesssteuerungstechnik sowie Einrichtungen zur Speicherung von Zwischen- und Endprodukten
    • Installation moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sowie damit verbundene technische Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen
Wer wird gefördert?
  • natürliche, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind
  • juristische und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich tätig sind
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Antragsteller
  • landwirtschaftliche Tätige
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
    • Joint Ventures mit maßgeblich deutscher Beteiligung im Ausland
Wie wird gefördert?
  • Kreditförderung
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Kredithöchstbetrag: max. 150 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: mind. 2 Jahre und max. 30 Jahre bei max. 5 Tilgungsfreijahren
Wie und wo ist der Antrag zu stellen?
Antragstellung erfolgt vor Maßnahmenbeginn über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Stand: April 2024