Neue Förderung: Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern

Der Ausbau der Elektromobilität gewinnt weiter an Bedeutung – auch im Gebäudebereich. Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gezielt die Errichtung von Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern. Davon profitieren neben Wohnungseigentümergemeinschaften und privaten Vermietern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wohnungsbau- und Immobilienunternehmen mit größeren Beständen.
Gefördert werden Investitionen in nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, insbesondere Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Ausstattung. Ebenfalls förderfähig sind der Netzanschluss sowie notwendige bauliche Maßnahmen, etwa Erd- und Tiefbauarbeiten oder Anpassungen in Tiefgaragen, Innenhöfen und auf Parkflächen.
Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Umfang der Ausstattung:
  • bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz bei reiner Vorverkabelung ohne Wallbox,
  • bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz mit installierter Wallbox,
  • bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz bei Ladepunkten mit bidirektionaler Ladefähigkeit.
Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt und mindestens sechs Stellplätze pro Mehrparteienhaus elektrifiziert werden.
Die Förderaufrufe laufen parallel und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Anträge von KMU, Wohnungseigentümergemeinschaften und privaten Vermietern werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet.
Die Antragstellung ist vom 15. April bis zum 10. November 2026 über ein Online-Portal möglich.
Für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen erfolgt die Mittelvergabe im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens; hier endet die Antragsfrist am 15. Oktober 2026.