Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen fortgesetzt

Am 1. März 2024 ist die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. Unternehmen können für die Installation von stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, Zuschüsse erhalten. Auch deren Nach- und Umrüstung sowie die Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen wird finanziell unterstützt.
Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird mit der neuen Richtlinie erweitert. Neu aufgenommen wurden die Fördertatbestände „Effizienzumrüstung von Kleinanlagen“ sowie die „Nachrüstung von Trockenkühlern“. Ebenfalls neu ist der sogenannte „BAFA EffizienzCheck für Kälte- und Klimaanlagen“. Außerdem wurden die Förderbeträge um 10 Prozent angehoben (bei Förderung nach De-minimis). Die Förderung ist auf 200.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Das Förderprogramm wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Weitere Informationen: