IHK-Stellungnahme zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetz

Das Ziel dieser Gesetzesänderung war es, Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen zum Wohle unserer Städte, der einheimischen Bevölkerung, von Besuchern, Beschäftigten und der Wirtschaft rechtssicher zu gestalten und so eine verlässliche Anwendung zu sichern. Dafür hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKn in der Vergangenheit kontinuierlich eingesetzt.
Insbesondere die aktuelle Presseberichterstattung erweckt allerdings nun den Eindruck, der vorgelegte Gesetzentwurf würde der auch im Koalitionsvertrag bezüglich der Innenstädte formulierten Verpflichtung, Öffnungen an Sonn- und Feiertagen für Unternehmen und Gemeinden als Instrument für lebendige Innenstädte handhabbar zu machen, Rechnung tragen. Im Gegenteil: Die Anwendbarkeit des Instrumentes der Sonntagsöffnungen wird im Gesetzentwurf in keiner Weise verbessert. Neu hinzugekommene Festlegungen erschweren eine Nutzung umso mehr. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen und Händler auf dringende und wichtige außerordentliche Initiativen zur stärkeren Wahrnehmung unserer Innenstädte verzichten müssen.

Nicht die generierten Umsätze, sondern die Signal- und Imagewirkung der Gemeinden und insbesondere Unternehmen stehen bei Sonn- und Feiertagsöffnungen im Vordergrund. Dazu bedarf es Rechts- und Planungssicherheit für höchstens vier Sonn- und Feiertage. Zusätzliche Sonntage, in der Berichterstattung ist teilweise von insgesamt sechs die Rede, sind eben „kein Angebot an die Kommunen“, wenn diese aufgrund nicht zu erbringender Voraussetzungen auf jedwede Maßnahmen verzichten (müssen).

Gegenüber dem Wirtschaftsministerium als Initiator des Gesetzentwurfes haben wir ausführlich Stellung genommen und uns als Sprecher der gewerblichen Wirtschaft positioniert. Unsere Stellungnahme finden Sie rechts unter “Weitere Informationen”.