Standortpolitik

Beurteilung großflächiger Einzelhandelsprojekte

Großflächige Einzelhandelsprojekte können in erheblichem Maß Innenstädte, Wettbewerb, Versorgung, Verkehr und Landschaftsbild beeinflussen. Daher sind sie von wesentlicher politischer, wirtschaftlicher und infrastruktureller Bedeutung.
Ihre Zulässigkeit richtet sich nach den Grundsätzen von Raumordnung, Landesplanung und dem umfangreichen Planungsrecht. Der Landesentwicklungsplan (LEP), die regionalen Raumordnungspläne sowie Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO) bilden dabei die wesentlichen Grundlagen.
Als "Träger öffentlicher Belange" ist die Industrie- und Handelskammer in die Beurteilung großflächiger Einzelhandelsprojekte eingebunden. Sie äußert sich beispielsweise zu Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren, zur Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen oder auch zu Verträglichkeitsgutachten.
Im Mittelpunkt der Bewertung stehen, bei Vorhaben auf der so genannten "Grünen Wiese" in nicht integrierten Lagen, die Auswirkungen auf den Einzelhandel in der jeweiligen Innenstadt sowie grundsätzlich auf den Einzelhandel in Nachbar-Zentren und auf die Nahversorgungssituation. Dabei kommt es der IHK in ihrer Bewertung auf eine ausgewogene Arbeitsteilung zwischen innerstädtischen und peripheren Einzelhandelsstandorten an, um Entwicklungsdynamik im Einzelhandel nicht zu behindern, andererseits aber auch existenziellen Interessen innerstädtischen Einzelhandels Rechnung zu tragen. Wettbewerbs- und Investitionslenkung sind dabei keine Ziele der bestehenden öffentlichen Beurteilungsmaßstäbe.