Landesplanung
Die Landesplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Aufstellung des Landesentwicklungsplans, der die Grundlage für jede nachgeordnete Planung ist.
Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung durch textliche und zeichnerische Darstellungen, zum Beispiel durch Festlegungen zum Siedlungsraum und zur Infrastruktur. Er stellt so die wesentlichen Weichen für die nachfolgende Regional- und kommunale Bauleitplanung.
Der aktuell gültige LEP stammt aus dem Jahr 2017. 2019 trat die 1. Änderung - mehr Freiräume für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung und im Jahr 2024 die 2. Änderung - Ausbau der Erneuerbaren Energien in Kraft.
Den Textband zum Landesentwicklungsplan in der Fassung vom 3. Juli 2024 können Sie über diesen Link einsehen. Hier finden Sie die Gesamtkarte.
Aktuelle Entwicklung: 3. LEP-Änderung - nachhaltige Flächenentwicklung
Im März 2025 hat die Landesregierung den Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Wesentliche Eckpunkte sind:
- Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes zum Siedlungsflächenverbrauch.
- Prüfung von Flex-Modellen zur Flächenbedarfsdeckung.
- Festlegung landwirtschaftlicher Kernräume.
- Aufnahme eines Zieles für einen Degressionspfad bei der Rohstoffgewinnung.
Die Planunterlagen sind unter diesem Link Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW | Landesplanung NRW einsehbar.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren endete am 30. Juni 2025. Die Industrie- und Handelskammern in NRW haben zum Entwurf eine koordinierte Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme IHK NRW 3. LEP-Änderung