Umsatzsteuer - Anpassung der Freigrenzen bei Repräsentationsaufwendungen
Mit Schreiben vom 12. Juli 2024 gibt das Bundesfinanzministerium die Anhebung der Freigrenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, von 35 € auf 50 € rückwirkend zum 1. Januar 2024 bekannt. Die Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses folgt dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024.