EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - Europäisches Parlament beschließt erneute Verschiebung
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass das Europäische Parlament am 17. Dezember 2025 einer erneuten Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt hat. Die neuen Sorgfaltspflichten gelten damit nun ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie ab dem 30. Juni 2027 für kleine und Kleinst-Unternehmen.