EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) - Europäisches Parlament beschließt erneute Verschiebung

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass das Europäische Parlament am 17. Dezember 2025 einer erneuten Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt hat. Die neuen Sorgfaltspflichten gelten damit nun ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen sowie ab dem 30. Juni 2027 für kleine und Kleinst-Unternehmen.
Die Entscheidung trägt den weiterhin bestehenden Umsetzungsherausforderungen Rechnung. Ziel ist es, Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung einzuräumen und gleichzeitig die Anwendung der Verordnung durch Vereinfachungen praxistauglicher zu gestalten. Die EUDR betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rindfleisch oder Palmöl – in der EU in Verkehr bringen oder exportieren. Sie sind künftig verpflichtet nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Kordula Nolte, Beraterin im SIHK-Team ‚International‘ erklärt: „Wir empfehlen betroffenen Unternehmen die Zeit der erneuten Verschiebung zu nutzen und sich frühzeitig mit den Inhalten und Anforderungen der Entwaldungsverordnung der EUDR zu befassen und interne Prozesse entsprechend vorzubereiten.“
Weitere Informationen unter: www.sihk.de/lieferketten. Für Fragen steht bei der SIHK Kordula Nolte (02331 390-223) zur Verfügung.