Bewachungsgewerbe

Fälschungssichere Bescheinigungen

Neues Sicherheitsmerkmal für IHK Bescheinigungen
Achtung: Ab dem 1. Januar 2019 enthalten die Bescheinigungen der SIHK einen sogenannten Validierungscode. Dieser wird links unter der Unterschrift aufgedruckt und ist auch im Bewacherregister hinterlegt. Bescheinigungen nach § 34 a Gewerbeordnung (auch Zweitschriften), die ab dem 1. Januar 2019 von der SIHK zu Hagen ausgestellt werden, sind daher nur noch mit einem aufgedruckten Validierungscode gültig. Das am 1. März 2008 eingeführte Hologramm-Etikett entfällt dafür seit dem 15. Januar 2019.