Rechtliche Rahmenbedingungen / Aktuelle Meldungen für das öffentliche Auftragswesen

Rechtliche Rahmenbedingungen für das öffentliche Auftragswesen sind national in Deutschland im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), den Verdingungsverordnungen sowie in Ländervergabegesetzen oder Länderhaushaltsordnungen etc. zu finden.
Die meisten sind unter Vergaberechtsvorschriften | Vergabe.NRW einzusehen. Im GWB sind auch die Rechtsgrundlagen für ein Nachprüfverfahren vor einer Vergabekammer festgelegt. Das Rechtsmittel des Nachprüfverfahrens steht den im Vergabeverfahren beteiligten Bewerbern und Bietern sowie allen zu Unrecht vom Vergabeverfahren ausgeschlossenen Interessenten bei Auftragswerten oberhalb der europäischen Schwellenwerte:
  • 140.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (bisher 143.000 EUR)
  • 216.000 EUR€ für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber (bisher 221.000 EUR)
  • 432.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern und im Verteidigungsbereich (bisher 443.000 EUR)
  • 5.404.000 EUR für Bauaufträge (bisher 5.538.000 EUR)
  • 5.404.000 EUR für Konzessionsvergaben (bisher 5.538.000 EUR)
  • 750.000 EUR * Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber
  • 1.000.000 EUR * Soziale und andere besondere Dienstleistungen Sektorenauftraggeber
Zuständig ist die für den Sitz des Auftraggebers oder auf Grund seiner Zugehörigkeit jeweils zuständige Vergabekammer beim jeweiligen Regierungspräsidenten bzw. beim Bundeskartellamt.
Bei Aufträgen unterhalb der oben genannten europäischen Schwellenwerte besteht allerdings nur die Möglichkeit einer Beschwerde bei der jeweiligen Rechtsaufsicht der Vergabestelle. Auch hier ergibt sich die Zuständigkeit über den Sitz oder die Zugehörigkeit.
* Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.