Wertgrenzen für Ausschreibungen der Bundesländer

Die Wertgrenzenübersicht der Auftragsberatungsstellen enthält neben den jeweiligen Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) und Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A) auch Hinweise auf ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungspflichten sowie Links auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen.
Die detaillierten Regelungen für den Bund und die Bundesländer finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Zum 1.1.2026 haben sich die Auftragswertgrenzen der VOB/A geändert und sehen insbesondere erhöhte Wertgrenzen für die verschiedenen Vergabeverfahrensarten vor. Die Änderungen wurden am 16.12.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnzAT16.12.2025 B7).

Hier gibt es eine Übersicht zu den aktuellen EU-Schwellenwerten
Nordrhein-Westfalen vereinfacht kommunale Vergabe
Wegfall der Wertgrenzen bei kommunalen Aufträgen
Seit dem 1. Januar 2026 ist für Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Anwendungspflicht der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und des Abschnitts 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) entfallen. An ihre Stelle tritt § 75a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als zentrales Leitregime. Dies bedeutet jedoch keinen rechtsfreien Raum. Die Verfahrensordnungen weichen dem neuen § 75a GO NRW. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Gleichbehandlung und Transparenz gelten fort.