Gewerberecht

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit - mit gewissen Einschränkungen: Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen verlangt der Gesetzgeber eine behördliche Erlaubnis.

Am 1. Juli 2024 tritt eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft. Neu ist dabei unter anderem eine Anzeigepflicht in Bezug auf Lebensmittelbedarfsgegenstände. Betroffen sind Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Aus diesem Grund ist auch der Handel inklusive Online-Handel von der neuen Anzeigepflicht grundsätzlich betroffen.

Am 13.7. ist die Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten und hat damit auch die vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) abgelöst, die die Kennzeichnung von Allergenen regelt. Das Infoblatt zur "Allergenkennzeichnung" liegt nun in aktualisierter und erweiterter Form vor

Am 30. März 2018 ist das novellierte Ladenöffnungsgesetz in NRW in Kraft getreten.

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen zur Geschäftsausübung eine besondere Genehmigung, die sogenannte Makler- und Bauträgererlaubnis gem. § 34 c GewO.

Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Endverbraucher abgeben will, benötigt hierfür besonders geschultes und geprüftes Personal. Hier finden Sie Informationen zur Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde.

Ein Gewerbe kann stationär, im Reisegewerbe oder im Marktverkehr ausgeübt werden. Ob und wann eine gewerbliche Tätigkeit insgesamt oder nur im Einzelfall einem dieser Bereiche zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Form der Gewerbetreibende Geschäftskontakt mit seinen Kunden aufnimmt oder aufnehmen will.

Hier finden Sie ein gemeinsames Merkblatt (Kurzübersicht für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen) der Länder der Bundesrepublik Deutschland, eingestellt von der Bezirksregierung Arnsberg.

ab dem 1. August 2018 gelten neue Regeln für Verwalter von Ferienwohnungen

Sie möchten Lebensmittel importieren oder selbst herstellen und verkaufen? Hier gibt es einiges zu beachten.

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