Gewerberecht

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit - mit gewissen Einschränkungen: Für die Ausübung einiger gewerblicher Dienstleistungen verlangt der Gesetzgeber eine behördliche Erlaubnis.

Am 1. Juli 2024 ist eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in Kraft getreten. Neu ist dabei unter anderem eine Anzeigepflicht in Bezug auf Lebensmittelbedarfsgegenstände. Betroffen sind Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.

Die Verordnung 1169/2011 regelt insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmitteln und gilt für Unternehmen auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Informationen über Lebensmittel an Verbraucher betreffen.

Am 30. März 2018 ist das novellierte Ladenöffnungsgesetz in NRW in Kraft getreten.

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Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Endverbraucher abgeben will, benötigt hierfür besonders geschultes und geprüftes Personal. Hier finden Sie Informationen zur Sachkenntnisprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

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Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde.

Ein Gewerbe kann stationär, im Reisegewerbe oder im Marktverkehr ausgeübt werden. Ob und wann eine gewerbliche Tätigkeit insgesamt oder nur im Einzelfall einem dieser Bereiche zuzuordnen ist, hängt davon ab, in welcher Form der Gewerbetreibende Geschäftskontakt mit seinen Kunden aufnimmt oder aufnehmen will.

Gewerberecht

ab dem 1. August 2018 gelten neue Regeln für Verwalter von Ferienwohnungen

Sie möchten Lebensmittel importieren oder selbst herstellen und verkaufen? Hier gibt es einiges zu beachten.

Zum 1. Juli 2018 traten zahlreiche Änderungen im Reiserecht in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Die rechtlichen Änderungen gelten ohne Übergangsregelung auch für bereits bestehende GbR.