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Nr. 5025456

Gaststättenunterrichtung

Unterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes

Erforderlich für die Gaststättenerlaubnis ist neben der Vorlage von Führungszeugnis, Miet- und Pachtvertrag, Grundrissskizze und anderen Nachweisen auch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Teilnahme an der „Gaststättenunterrichtung“.

Termine und Orte

Diese Gaststättenunterrichtungen werden von der SIHK zu Hagen regelmäßig durchgeführt. Die Unterrichtungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Erforderlich ist eine rechtzeitige vorherige Anmeldung.

Inhalte

Die Unterrichtung dauert fünf Stunden und umfasst Themen wie Lebensmittelhygiene (HACCP-Konzept), Behandlung leicht verderblicher Lebensmittel, Gesundheitsuntersuchungen und Krankheitsvorbeugung, Lebensmittelüberwachung, Jugendschutz sowie Preisangaben- und Schankanlagenverordnung.
Die Teilnahmegebühr für die Gaststätten-Unterrichtung beträgt 51,00 EUR und ist vorab per Überweisung zu zahlen. Die Zahlungsinformationen werden separat nach Anmeldung verschickt. Zur Unterrichtung muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass müssen mitgebracht werden.
Für die Teilnahme an der Unterrichtung sind gute Deutschkenntnisse unabdingbare Voraussetzung.

Anmeldung

Die Unterrichtungssprache ist deutsch. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, die deutsche Sprache so gut zu beherrschen, dass er/sie die Unterrichtungsinhalte versteht. Sollte die SIHK bei der Registrierung feststellen, dass keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann er/sie nicht zur Unterrichtung zugelassen werden. Ein Übersetzer ist nicht zulässig.
Die SIHK weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahmebescheinigung am Ende der Unterrichtung nur ausgehändigt werden kann, wenn der/die Teilnehmer/in
  • pünktlich erschienen ist,
  • an der gesamten Unterrichtung teilgenommen hat,
  • die Gebühr in Höhe von 51,00 Euro im Voraus entrichtet hat
Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der SIHK eine E-Mail mit den an uns übermittelten Daten. Bitte beachten Sie, dass dies noch keine verbindliche Teilnahmebestätigung ist.