Wasserstoffbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht
Das Bundeskabinett hat am 1. Oktober den Entwurf eines “Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Wasserstoffbeschleunigungsgesetz” beschlossen. Die SIHK sieht in dem Gesetz ein wichtiges Signal an die Unternehmen, die Wasserstoffinfrastruktur deutlich zügiger auszubauen.
Ziel des Gesetzes ist es, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland entscheidend zu beschleunigen. Im Zentrum steht die Vereinfachung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren sowie die Festlegung klarer Fristen. Die Wasserstoffinfrastruktur wird dabei als „überragendes öffentliches Interesse“ definiert – ein wichtiger Schritt, um Verfahren zu erleichtern.
Kernpunkte des Gesetzes
- Die Beschleunigung soll die gesamte Lieferkette erfassen, von der Herstellung über den Import, die Speicherung und den Transport bis hin zu den Leitungen.
- Angestrebt werden beschleunigte Verfahren für Elektrolyseure an Land und auf See, Importterminals für Wasserstoff und Derivate, Speicher und Leitungsinfrastruktur.
- Auch Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, insbesondere für Schiffs- und Luftverkehr, sollen einbezogen werden.
- Es soll Anpassungen im Bergbaurecht geben, um die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff zu erleichtern.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat den Gesetzentwurf begrüßt. Mehr Tempo versprechen sich die Unternehmen vor allem davon, dass allen Infrastrukturprojekten für den Wasserstoffhochlauf bis 2045 uneingeschränkt ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt werden soll – und zwar sowohl für kohlenstoffarmen als auch für grünen Wasserstoff. Dies wird die Planung und Genehmigung deutlich verkürzen. Unverständlich ist aus DIHK-Sicht jedoch, warum das auf einen Teil der Anlagen beschränkt bleibt. So bleiben Industrieanlagen außen vor, die den Wasserstoff künftig einsetzen.
Kritisch sieht die DIHK auch, dass für elektronische Genehmigungsverfahren oder einzelne Fristen im Wasserrecht erst weitere Sonderregelungen eingeführt werden müssen. “Statt solcher Detailregelungen für einzelne Anlagenarten sollte die Bundesregierung ein umfassendes Beschleunigungsgesetz für die Genehmigung aller Infrastruktur- und Anlagenarten schaffen”.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten.
07.10.2025