DIHK begrüßt Fortschritte beim WasserstoffBG – mahnt jedoch Nachbesserungen an
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht im Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) ein positives Signal für den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Besonders begrüßt werden in der DIHK-Stellungnahme die geplanten Verfahrensvereinfachungen, die Ausweitung des Anwendungsbereichs sowie die Anerkennung eines überragenden öffentlichen Interesses für Wasserstoffprojekte bis 2045.
Aus Sicht der Wirtschaft bietet der Entwurf viele Erleichterungen – etwa bei Genehmigungen für Anlagen zum Methanimport, für strombasierte Kraftstoffe sowie für Wasserstoffleitungen. Die DIHK betont jedoch: Damit der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft tatsächlich gelingt, braucht es eine noch breitere gesetzliche Grundlage.
Forderung nach technologieoffener und umfassender Regelung
Die DIHK setzt sich dafür ein, den Anwendungsbereich auf alle relevanten Vorhaben auszudehnen – einschließlich Anlagen zur Herstellung, Speicherung, Nutzung und zum Transport von Wasserstoff und dessen Derivaten. Auch kohlenstoffarmer und biogener Wasserstoff sollte berücksichtigt werden. Zudem fordert die Wirtschaft eine konsequente Digitalisierung und Beschleunigung aller Genehmigungsprozesse – über das WasserstoffBG hinaus.
Regelungslücken beim Netzanschluss schließen
Ein besonderes Hindernis sieht die DIHK im derzeitigen Energiewirtschaftsgesetz: Die Anbindung von Wasserstoffelektrolyseuren über Erdkabel unterliegt erheblichen Einschränkungen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf, um Planfeststellungsverfahren zu ermöglichen und Großprojekte nicht auszubremsen.
Appell an Politik und Verwaltung
Die DIHK ruft Bund und Länder dazu auf, die Verfahrensbeschleunigung zügig umzusetzen und die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von 2023 vollständig in geltendes Recht zu überführen.
22.07.2025