International
Informationen der deutschen Zollverwaltung
Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Homepage www.zoll.de einige Informationen aus zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Sicht zum Russland-Ukraine-Konflikt veröffentlicht.
Orientierung gibt die Sonderseite Ukrainekrise als auch die untenstehenden – zusammengefassten – ATLAS-Informationen.
Auf der Webseite der Generalzolldirektion finden Sie ebenfalls alle ATLAS-Infos.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat im Zuge der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus neue/geänderte Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen veröffentlicht. Betroffen sind genehmigungspflichtige Ausnahmen von Ausfuhrverboten nach den Verordnungen 833/2014, 765/2006 und 2022/263.
Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab dem 20. Juni 2022 neue/geänderte Codierungen zur Verfügung, die der ATLAS-Info 0346/22 auf der Zollseite entnommen werden können.
ATLAS-Info-Nr. (Download)
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Inhalt
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0277/22 vom 28.02.2022
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ATLAS – Einfuhr und Ausfuhr:
TARIC/EZT – Einfuhr und Ausfuhr: Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs mit den Gebieten Donezk und Luhansk
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk restriktive Maßnahmen in Bezug auf den Außenwirtschaftsverkehr erlassen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, L 42 I vom 23.2.2022, S. 77). Die TARIC-Maßnahmen sowie die entsprechenden TARIC-Unterlagencodierungen sind im EZT-online (Ein- und Ausfuhr) einsehbar.
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0277/22 vom 28.02.2022
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TARIC/EZT – Ausfuhr: Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs mit der Russischen Föderation
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2022/328 vom 25.02.2022 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf den Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation erlassen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU; L 49/3 vom 25.02.2022). Die TARIC-Maßnahmen sowie die entsprechenden TARIC-Unterlagencodierungen sind im EZT-online (Ausfuhr) einsehbar. Die Beschreibungen der TARIC-Unterlagencodierungen liegen aktuell nur in englischer Sprache vor; eine Übersetzung in deutscher Sprache wird folgen.
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0279/22 vom 28.02.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25. Februar 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 26.02.2022 hierzu neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y987: „Genehmigungspflichtige Ausnahme gemäß Art. 2 Abs. 3 vom Verbot der Ausfuhr von Dual-use-Gütern nach Art. 2 Abs. 1 bzw. genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 2a Abs. 3 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang VII-Gütern nach Art. 2a Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014“
Y990: „Genehmigungspflichtige Ausnahmetatbestände gemäß Art. 2 Abs. 4, Art. 2a Abs. 4 und Art. 2b Abs. 1 von Ausfuhrverboten nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 2a Abs. 1 der VO (EU) Nr.833/2014“
Y991: „Altvertragsregelung (genehmigungspflichtiger Ausnahmetatbestand gemäß Art. 2 Abs. 5 und Art. 2a Abs. 5 VO (EU) Nr. 833/2014)“
Y992: „Genehmigungspflichtige Ausnahme vom Verbot der Ausfuhr der in Anhang X aufgeführten Güter und Technologien gemäß Art. 3b Abs. 4 VO (EU) Nr. 833/2014“
Y993: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 3b Abs. VO (EU) Nr. 833/2014)“
Y994: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 3c Abs. 5 VO (EU) Nr. 833/2014)“
Y995: „Die Güter und Technologien unterliegen nicht den Ausfuhrverboten gemäß Art. 2 Abs. 1 bzw. Art. 2a Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“
Y996: „Die Güter und Technoligen unterliegen nicht den Ausfuhrverboten gemäß Art. 3b Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“
Hinweise:
Y987: Bei der Negativcodierung Y987 ist ergänzend der in Anspruch genommene Ausnahmegrund glaubhaft zu machen. Die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der VO (EU) 2021/821 (Dual-use-VO) bleibt unberührt.
Y992: Bei Angabe der Negativcodierung Y992 bedarf es zusätzlich der Anmeldung/Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung, ausgenommen in hinreichend begründeten Fällen gemäß Art. 3b Abs. 4 2. UA VO (EU Nr. 833/2014)
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0281/22 vom 28.02.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) Nr.2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Am 23.02.2022 wurde die Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete, veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 25.02.2022 neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y984: „Die zur Ausfuhr bestimmten Waren sind nicht für die Oblasten Donezk und Luhansk bestimmt“
Y985: „Genehmigungspflichtige Ausnahme gemäß Art. 7 VO (EU) 2022/263 vom Verbot der Ausfuhr gemäß Art. 4 (betrifft in Anhang II aufgeführte Güter und Technologien)“
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0283/22 vom 02.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) Nr.2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung
russischer Streitkräfte in diese Gebiete veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 25.02.2022 neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung steht in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierung zur Verfügung:
Y983: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 4 Abs. 3 VO (EU) 2022/263)“
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0285/22 vom 04.03.2022
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ATLAS – Einfuhr und Ausfuhr:
TARIC/EZT – Beschränkungen im Warenverkehr mit Belarus (BY)
Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2022/355 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, L 67 I vom 02.03.2022). Die beschlossenen Maßnahmen führen u.a. zu Beschränkungen im Warenverkehr mit Belarus und betreffen sowohl die Einfuhren als auch die Ausfuhren. Im EZT-online (Ein- und Ausfuhr) sind die TARIC-Maßnahmen sowie die entsprechenden TARIC-Unterlagencodierungen einsehbar. Die Beschreibungen der TARIC-Unterlagencodierungen und -fußnoten liegen teilweise nur in englischer Sprache vor; eine Übersetzung in deutscher Sprache wird folgen.
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0287/22 vom 07.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) 2022/355 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/355 des Rates vom 2. März 2022 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 03.03.2022 hierzu neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y801: „Die Güter und Technologien unterliegen nicht den Ausfuhrverboten gemäß Art. 1eAbs. 1 bzw. Art. 1f Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Y802: „Genehmigungspflichtige Ausnahme gemäß Art. 1e Abs. 3 vom Verbot der Ausfuhr von Dual-use-Gütern nach Art. 1e Abs. 1 bzw. genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 1fAbs. 3 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang Va-Gütern nach Art. 1f Abs. 1 der VO (EG) Nr. 765/2006“
Y803: „Genehmigungspflichtige Ausnahmetatbestände gemäß Art. 1e Abs. 4 bzw. Art. 1faAbs. 1 von Ausfuhrverboten nach Art. 1e Abs. 1 bzw. Art. 1f Abs. 1 der VO (EG) Nr. 765/2006“
Y804: „Altvertragsregelung (genehmigungspflichtiger Ausnahmetatbestand gemäß Art. 1e Abs. 5 bzw. Art. 1f Abs. 5 VO (EG) Nr. 765/2006“
Y809: „Die Güter und Technologien unterliegen gemäß Art. 1s Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art. 1s Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Y811: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 1s Abs. 3VO (EG) Nr. 765/2006)“
Hinweise:
Y802/Y809: Bei der Negativcodierung Y802 und Y809 ist ergänzend der in Anspruch genommene Ausnahmegrund glaubhaft zu machen. Die Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der VO (EU) 2022/821 (Dual-use-VO) bzw. die sonstigen Ausfuhrverbote nach der VO (EG) Nr.765/2006 bleiben unberührt.
Y803/Y804: Bei Angabe der Negativcodierung Y803 bedarf es zusätzlich der Anmeldung/ Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung
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0289/22 vom 07.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) Nr. 2022/345 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/345 des Rates vom 1. März 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 02.03.2022 hierzu neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y810: „Die zur Ausfuhr bestimmten Banknoten unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art. 5i Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“
Y812: „Die zur Ausfuhr bestimmten auf Euro lautenden Banknoten unterliegen gemäß Art. 5i Abs. 2 VO (EU) Nr. 833/2014 nicht dem Ausfuhrverbot des Art. 5i Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“
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0294/22 vom 10.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression gegen die Ukraine
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression gegen die Ukraine, veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 09.03.2022 hierzu neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y813: „Die zur Ausfuhr bestimmten Banknoten unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art.1za Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Y814: „Die zur Ausfuhr bestimmten auf Euro lautenden Banknoten unterliegen gemäß Art. 1za Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 nicht dem Ausfuhrverbot des Art. 1za Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006
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0296/22 vom 11.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 hierzu neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y815: „Die Güter und Technologien unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art. 3f Abs.1 VO (EU) Nr. 833/2014“
Y816: „Genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 3f Abs. 3 bzw. genehmigungspflichtige Ausnahme gemäß Art. 3f Abs. 4 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang XVI-Gütern nach Art. 3f Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014“
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0298/22 vom 15.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 11.03.2022 hierzu neue/ geänderte Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Der Anwendungsbereich der Codierung Y816 wurde auf den genehmigungsfreien Ausnahmetatbestand des Art. 3f Abs. 3 VO (EU) Nr. 833/2014 beschränkt.
Für die Anmeldung steht in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierung neu zur Verfügung:
Y817: „Genehmigungspflichtige Ausnahme vom Verbot der Ausfuhr der in Anhang XVI aufgeführten Güter und Technologien gemäß Art. 3f Abs. 4 VO (EU) Nr. 833/2014“
Hinweis:
Y817: Bei Angabe der Negativcodierung Y817 bedarf es zusätzlich der Anmeldung/Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung.
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0302/22 vom 18.03.2022
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ATLAS – Ausfuhr:
Verordnung (EU) Nr. 2022/428 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren Die Europäische Union hat die Verordnung (EU) 2022/428 des Rates vom 15. März 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, veröffentlicht. Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 16.03.2022 hierzu neue Codierungen veröffentlicht für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y818: „Genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 3 Abs. 3 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang II-Gütern nach Art. 3 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014“
Y819: „Genehmigungspflichtige Ausnahme vom Verbot der Ausfuhr der in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien gemäß Art. 3 Abs. 6 VO (EU) Nr. 833/2014“
Y820: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Art. 3 Abs. 4 VO (EU) Nr. 833/2014)“
Y821: „Die Güter unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art. 3h Abs. 1 VO (EU) Nr.833/2014“
Y822: „Genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 3h Abs. 2 bzw. Art. 3h Abs. 3 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang XVIII-Gütern nach Art. 3h Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014“
Hinweis zur Codierung Y819: Bei Angabe der Negativcodierung Y819 bedarf es zusätzlich der Anmeldung/Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung. Hinweis zu den Codierungen Y809 und Y811 im Kontext der VO (EU) 2022/355: Die Beschreibungen der Codierungen wurden geändert.
Allgemeiner Hinweis zu Negativcodierungen im Zusammenhang mit den Verordnungen (EU) Nr. 833/2014, (EG) Nr. 765/2006 und (EU) 2022/263:
Die Angabe von Negativcodierungen in Ausfuhranmeldungen ist grundsätzlich rechtlich nicht verpflichtend. Eine Zusammenstellung der im Bereich Ausfuhr relevanten Codierungen findet sich im aktualisierten "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" (Stand 17.03.2022). Das Handbuch enthält sämtliche neue Codierungen (kursiv), die sich aus EU-Sanktionen ergeben, die bis einschließlich 17. März 2022 gegen Russland, Belarus, Luhansk und Donezk erlassen wurden. |
Luhansk / Donezk
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Russland
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Belarus
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