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BMWK veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

Das BMWK hat am 04.10.2023 die FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
 
Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen. Sie finden die neuen FAQ ab Frage 58 im Fragenkatalog zu den Russlandsanktionen.

25.10.2023