US-Zölle | US-Handelspolitik

Da sich die Informationslage aufgrund sehr kurzfristiger politischer Entscheidungen laufend ändern kann, können wir die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen auf dieser Seite nicht garantieren. Bitte informieren Sie sich in verschiedenen Quellen, beispielsweise auch auf der Themenseite “Handelspolitik unter Trump” von Germany Trade & Invest.

Update 4

Ihre Zolleinigung vom 27.07.2025 haben die EU und die USA am 21.08.2025 in einer gemeinsamen Erklärung verschriftlicht. In dem nicht rechtsverbindlichen Dokument wird der weitere Verhandlungsfahrplan dargelegt, wobei die Einigung nun von beiden Seiten umgesetzt werden muss. Zu den wichtigsten Verpflichtungen auf beiden Seiten gehören:
  • Eine Zollobergrenze von 15 % für EU-Erzeugnisse.
    Für Erzeugnisse, für die bereits Meistbegünstigungszölle in Höhe von 15 % oder mehr gelten, werden keine zusätzlichen Zölle erhoben.
  • Dies gilt auch für EU-Ausfuhren von Arzneimitteln, Halbleitern und Holz, sobald die Ergebnisse der entsprechenden 232 Untersuchungen abgeschlossen sind.
  • Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 % voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025, wenn die EU noch diesen Monat ihre eigenen Zollsenkungen einleitet.
    Diese umfasst alle Industriegüter, sowie bestimmte Meeresfrüchte, Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Getreide und Pflanzsamen, Sojabohnenölsaaten, Schweinefleisch und Bisonfleisch. Hiermit fallen für EU-Importeure jährliche Zölle in Höhe von 5 Milliarden Euro weg.
  • Ausnahmen von der Zollobergrenze von 15 %  für die folgenden EU-Erzeugnisse (die USA verpflichten sich, nur Meistbegünstigungstarife anzuwenden, die nahe Null sind):
    - nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork),
    - alle Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugteile,
    - Generika und ihre Bestandteile
    - sowie chemische Vorläuferstoffe.
    Die EU und die USA werden daran arbeiten, diese Liste in Zukunft weiter auszubauen, etwa im Bereich Weine und Spirituosen.
  • Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor.
  • Der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, unter anderem durch die Zusammenarbeit bei Normen und die Straffung von SPS-Zertifikaten (Sanitär- und Pflanzenschutzzertifikaten) sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in zusätzlichen Industriezweigen.
  • Die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit, einschließlich der Zusammenarbeit bei der Überprüfung von Investitionen und Ausfuhrkontrollen sowie bei der Bekämpfung unfairer Handelspraktiken.
  • Verhandlungen zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Cybersicherheit.
22.08.2025 (Quelle: DIHK)

Update 3

Gemäß Bestätigung durch den US-Präsidenten sind die per Dekret angeordneten höheren US-Zölle für die EU und weitere Staaten in der Nacht zum 7. August 2025 in Kraft getreten.
  • Damit wird ab sofort auf die meisten Waren mir EU-Ursprung ein Zollsatz von 15 Prozent erhoben. Sollte ein Meistbegünstigten-Zollsatz [MFN] von mehr als diesen 15 Prozent zum Tragen kommen, werden für EU-Waren keine zusätzlichen Zölle erhoben.
    (Siehe hier die Übersicht zur Zoll- und Handelseinigung auf der Webseite der Europäischen Kommission.)
  • Der neue Zollsatz von 15 Prozent gilt laut Veröffentlichung der EU auch für KfZ und KfZ-Teile, auf die vorher 25 Prozent Zoll erhoben wurde + zusätzlich 2,5 Prozent MFN-Zoll.
  • Die Zollsätze für einige strategsiche Produkte wie zum Beispiel Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien oder bestimmte Arzneimittel wurden dagegen auf das Niveau von Januar 2025 gesenkt.
  • Auf Kupfer, Kupferhalberzeugnisse oder -derivaten sind bei Einfuhren seit 1. August 2025 Zölle in Höhe von 50 Prozent fällig.
    Die betroffenen Warennummern und die Anpassungen im US-Tarif-System sind In der Proklamation Adjusting Imports ofCopper into the United States veröffentlicht. Der erhöhte Zollsatz wird laut Veröffentlichung nur für den Kupferanteil der gelisteten Waren erhoben. Anteile, die keinen Kupfer enthalten, unterliegen den verhandelten Länderzöllen.
    Ausnahme: kupferhaltige Waren für Automobile bzw. Automobilteile. In diesen Fällen kommen nur die Regelungen für letztere zum Tragen. Die betroffenen HS-Tarife sind in der Proklamation enthalten. Die überwachende US Behörde Customs and Border Protection bietet hierzu auf deren Webseite einen Leitfaden zu den Meldevorschriften sowie eine Liste der HS-Tarife an.
  • Bei Kleinsendungen wird ab 29. August 2025 die De-Minimis-Wertgrenze auf 50 US-Dollar gesenkt (derzeit zollfrei bis 800 US-Dollar). Ab dem Stichtag fallen für Kleinsendungen oberhalb der neuen Wertgrenze die länderabhängigen Zölle an.
    Für Postsendungen kann laut der Executive Order Suspending Duty-Free De Minimis Treatment forall Countries in einer Übergangszeit von sechs Monaten je Paket auch ein Pauschalzollsatz erhoben werden. Dieser ist gestaffelt und ist abhängig von den festgelegten Zöllen für die einzelnen Länder. Abgaben bei Zollsatz unter 16 Prozent: 80 US-Dollar, bei Zollsatz zwischen 16 bis 25 Prozent: 160 US-Dollar und bei Zollsatz ab 25 Prozent: 200 US-Dollar.
07.08.2025

Update 2

Am 27. Juli erfolgte eine Einigung der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika auf ein neues Zollregime. Die Vereinbarung beendet einen langanhaltenden Handelskonflikt, führt jedoch zu einer Neuordnung der bilateralen Handelsbedingungen.
Kernpunkte der Einigung sind:
  • Die Vereinigten Staaten führen einen pauschalen Zollsatz von 15 Prozent auf sämtliche EU-Waren ein. Ausgenommen hiervon sind Produkte aus Eisen, Stahl und Aluminium, die weiterhin einem Zollsatz von 50 Prozent unterliegen. Für diese Warengruppe ist perspektivisch ein Zollkontingentsystem in der Diskussion.
  • Die Europäische Union verzichtet im Gegenzug vollständig auf Einfuhrzölle für Waren mit Ursprung in den USA.
  • Flankierend zur Einigung stehen wirtschaftliche Rahmenbedingungen von erheblicher Größenordnung:
    ▪️ 600 Milliarden Euro an Investitionen europäischer Unternehmen in den USA
    ▪️ 750 Milliarden Euro an Energieimporten aus den USA
  • Unklar ist derzeit, ob die Europäische Union im Falle künftiger sektorspezifischer US-Zölle – etwa auf Kupfer, pharmazeutische Produkte oder Halbleiterausgenommen oder bevorzugt behandelt wird.
Unklar ist auch, zu welchem Zeitpunkt die Handelsvereinbarungen von beiden Seiten umgesetzt werden.

(Quelle: DIHK)

Hier das Statemant der EU-Präsidentin Ursula von der Leyen zu der Vereinbarung: Statement by the President on the deal with the United States
28./29.07.2025

Update 1

Wie die DIHK mitteilt, hat US-Präsident Trump am Abend des 3. Juni eine Proklamation unterzeichnet, mit der der gemäß Section 232 erhobene Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 % erhöht wird. Trump hat diese Zollanhebung erstmals letzte Woche in einer Rede bei U.S. Steel angekündigt.
  1. Zollerhöhung: Stahl, Aluminium und deren Derivate unterliegen ab dem 4. Juni einem Zollsatz von 50 Prozent.
  2. (Vorübergehende) Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: Für Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich gilt bis zum 9. Juli weiterhin ein Zollsatz von 25 Prozent. Zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) je nach Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz auf 50 % erhöhen.
  3. Kumulierung von Zöllen:
    1. Die Proklamation ändert die Reihenfolge der bisherigen Zollberechnung. Bisher galt folgende Prioritätenreihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko IEEPA, dann Stahl/Aluminium. Nun lautet die Reihenfolge: Automobile (25 %), Stahl/Aluminium (50 %), Kanada/Mexiko IEEPA (25 %, 10 % für bestimmte Produkte). Das bedeutet, dass nun auch Stahl/Aluminium Produkte aus Mexiko und Kanada von dem 50 % Zollsatz betroffen sind.
    2. Die Befreiung von reziproken Zöllen wird aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10% bis 9. Juli *, dann 20% für die EU) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben
  4. Annexes: Die Proklamation verweist auf Annex I und II, die noch nicht verfügbar sind. In vorherigen Executive Orders zu Stahl und Aluminium wurden in Annex I Hauptprodukte und in Anhang II Derivate aufgeführt. Diese Anhänge sind im Federal Register noch nicht veröffentlicht worden (was einige Tage dauern kann). Damit ist noch nicht öffentlich, welche Produkte betroffen sind.

    * Zwischenzeitlich ist als Deadline der 1. August seitens der USA festgelegt worden.
04.06. / 08.07.2025
Was sind Zölle?

Als Zoll bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze (in der Regel der Landesgrenze) erforderlich wird.

Zölle sind Steuern im Sinne der jeweiligen Abgabenordnung eines Landes. Zölle sind nicht zu verwechseln mit der Einfuhrumsatzsteuer (die der Umsatzsteuer entspricht, die auch im Inland zu jedem Nettopreis hinzugerechnet wird).

Zölle haben zwei Hauptfunktionen:

Einnahmequelle: Zölle bringen dem Staat Geld. In der Vergangenheit waren sie eine der wichtigsten Einnahmequellen für den Staatshaushalt. Durch Freihandelsabkommen und andere Vereinbarungen sind Zölle in den letzten Jahrzehnten weltweit tendenziell gesunken.

Schutzfunktion: Heimische Unternehmen sollen vor ausländischer Konkurrenz geschützt werden. Werden Produkte aus dem Ausland durch Zölle teurer, werden eher die im Inland hergestellten Waren gekauft.

Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium

  • Sind bereits am 12. März 2025 in höhe von 25 Prozent Kraft getreten und abgebildet in der Zolldatenbank der EU.
  • Am 4. Juni 2025 sind diese Zusatzzölle auf 50 Prozent erhöht worden (gilt für Waren aus allen Ländern zusätzlich zu den regulären Drittlandszöllen, Ausnahme: Sonderregelung mit Großbritannien). S. o. sowie auf der Webseite der gtai.
    Stahlprodukte (Regelzollsatz: 0%) :
    7206 10 bis 7216 50, 7216 99 bis 7301 10, 7302 10, 7302 40 bis 7302 90, 7304 10 bis 7306 90, ex 7317, ex 8708
    Aluminiumprodukte (Regelzollsatz: 0-6,5%):
    7601, 7604 bis 7609, ex 7614, 7616 99 51 60, 7616 99 51 70, ex 8708
  • Grundlage dafür bildet die Implementation of Duties on Steel Pursuant to Proclamation 10896 Adjusting Imports of Steel Into the United States.
  • Die Pauschalzölle/reziproke Zölle von 20 Prozent werden standardmäßig nicht addiert (Ausnahme Warenursprung China).
  • Besonders problematisch: Bei Stahlimporten muss das Schmelz- und Gießland genannt werden, und bei Aluminium muss man über einen Ursprungsnachweis sicherstellen, dass man nicht mit den für Russland geltenden Maximalzöllen von 200 Prozent belegt wird.
Die USA haben angekündigt, dass ab dem 28. Juni 2025 der Aluminiumanteil in betroffenen Waren mit einem Strafzoll von 200  Prozent belegt wird, sofern das primäre oder sekundäre Schmelzland nicht angegeben werden kann. In diesem Fall muss der Broker in der Einfuhranmeldung “UN” (für “unknown”) angeben. Es gibt momentan keine Dokumentenvorlagen, aus denen hervorgeht, welche Unterlagen ausreichend sind und welche nicht, sodass letztendlich die Entscheidung beim US-Zollbeamten liegt.
Empfehlung
Wir empfehlen daher – unverbindlich – (falls keine genauen Angaben zum Aluminium vorliegen) das Ursprungsland des Aluminiums "to the best of the importer´s knowledge and belief" zu bestimmen und mit vorhandene relevante Unterlagen (beispielsweise Rechnungen, etc.) zu belegen. Sobald in der Einfuhranmeldung "unknown/UN" als Herkunftsland angegeben wird, werden 200 Prozent Zoll erhoben.

Zusatzzölle auf Importe aus der EU

  • Erhoben werden 10 Prozent Zusatzzoll auf alle Importe aus der EU seit 05.04.2025 (zusätzlich zum Regelzollsatz) gemäß Executive Order Donald Trumps vom 02. April 2025.
  • Einzige Ausnahme ist China, dessen Waren mit einem Zusatzzoll von 145% belegt sind.
  • Einige Waren bleiben von den Zusatzzöllen ausgenommen, darunter pharmazeutische Produkte, Halbleiter, Kupfer, kritische Mineralien und weitere gemäß Annex || (pdf), sowie Fahrzeuge, Stahl und Aluminium, auf die bereits jeweils 25% Zusatzzoll erhoben werden.
Weitere Informationen zur Handelspolitik unter Trump in einem Beitrag von Germany Trade & Invest (GTAI).

Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile

  • Seit dem 3. April werden 25 Prozent Zoll auf importierte Kraftfahrzeuge erhoben und spätestens ab 3. Mai sollen 25 Prozent Zoll auf Kfz-Teile folgen.
  • Betroffen sind Personenkraftwagen wie etwa Limousinen, SUVs, Crossover, Minivans, Transporter sowie leichte Nutzfahrzeuge.
  • Die Zölle werden ebenfalls in der Zolldatenbank der EU abgebildet sein.
  • Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Kraftfahrzeuge gelten. Die Pauschalzölle/reziproke Zölle von 20 Prozent werden standardmäßig nicht addiert (Ausnahme: Warenursprung China).
  • Importeure von Autos, die unter das USMCA-Abkommen (USA, Kanada, Mexiko) fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dadurch den Zoll in Höhe von 25 Prozent lediglich auf den Wert der nicht US-Produktanteile zahlen.
  • Auch die Halbwertzeit dieser Regelung ist schwer einzuschätzen. In jedem Fall sind Störungen in der Lieferkette zu erwarten (Stand 10. April).

Sogenannte reziproke Zölle nach Ländern

  • Ab dem 9. April 2025 sollten länderspezifische Pauschalzölle gelten. Am gleichen Tag wurde jedoch verkündet, dass diese für 90 Tage ausgesetzt werden, China ausgenommen. Das zeigt wie volatil und schlecht planbar die Thematik für alle Beteiligten ist.
    Für die EU würde ein Zollsatz von 20 Prozent gelten, der zusätzlich zu den regulären Drittlandszöllen erhoben würde. Nicht addiert würden die Zölle für Eisen- Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile. (Stand 11.04.2025)
    Länderliste mit pauschalen Zollsätzen (3. April 2025)
  • Ausgenommen sind zunächst Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzwaren, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte.
    Liste der Ausnahmen (3.April 2025)

Recherche des Zollsatzes

Ob Ihre Waren von den Zusatzzöllen betroffen sind, können Sie auf folgenden Datenbanken recherchieren:
Hinweis: Aufgrund der dynamischen Situation kann es zu Verzögerungen bei der Aktualisierung der Datenbanken kommen.

Einfuhr in die EU

Zusatzzölle in Höhe von 10-25% auf die Einfuhr ausgewählter US-Waren gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886, und 2020/502 vom 20. April 2020 u.a. Mais, Reis , Erdnussbutter, Whisky, Waren aus Eisen und Stahl, Aluminium, Motorräder und weitere.

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