USA führen Zusatzzölle auf Importe ein

Die USA geben neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt. Für Einfuhren in die USA gelten aktuell Zusatzzölle in Höhe von zehn Prozent.
Letzte Änderung/Ergänzung des Artikels: 30. Mai 2025, 10:00 Uhr

1. Was ist aktuell gültig?

Präsident Donald Trump hat am 2. April 2025 mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung (Executive Order/E.O.) die Einführung von Zusatzzöllen angewiesen. Nun gibt es erneut Änderungen:
  • Neue Ausnahmen: Am 11. April wurden neue Ausnahmen von den Zusatzzöllen bekannt gegeben. Die Ausnahmen gelten rückwirkend ab Einführung der Zusatzzölle am 5. April 2025. Eine Erstattung bereits gezahlter Zölle ist möglich.
  • In Kraft: Ab dem 5. April 2025 werden Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet.
  • Ausgesetzt: Die länderspezifischen Zusatzzölle, die ab 9. April 2025 hätten gelten sollen, werden für 90 Tage ausgesetzt. Die Liste der betroffenen Länder und Zollsätze finden sich in Annex I. Für die EU ist ein Zollsatz in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Am 23. Mai drohte der US-Präsident der EU mit Zöllen in Höhe von 50 %, am 25. Mai wurde die Einführung dieser Zölle auf den 9. Juli verschoben.
  • China: Die USA und China haben sich darauf geeinigt, gegenseitige Zusatzzölle für einen vorerst auf 90 Tage befristeten Zeitraum teilweise auszusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter: ⁣Einigung auf temporäre Zollaussetzung zwischen USA und China - IHK Heilbronn-Franken.
Im US-Zolltarif sind alle Zollsätze hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Zusatzzölle erst zeitversetzt im US-Zolltarif abgerufen werden können.
In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, wie der Ursprung importierter Waren ermittelt wird. Auch vor Einführung der zusätzlichen Zölle galten bestimmte Regeln zur Kennzeichnung des Ursprungslandes. Es gibt jedoch Ausnahmen. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat hier Informationen zum Begriff sowie zu den Kriterien für die Ermittlung des Ursprungslandes veröffentlicht: Marking of Country of Origin on U.S. Imports | U.S. Customs and Border Protection. Die CBP weist jedoch darauf hin, dass diese Informationen nur allgemeinen Informationszwecken dienen.

2. Betroffene Waren und Ausnahmen

Die Zusatzzölle betreffen grundsätzlich alle Waren. Sie werden zusätzlich zu bereits bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.
Ausnahmen sind unter Sec. 3 b) der Durchführungsverordnung näher erläutert:
  • Weitere Ausnahmen vom 11. April 2025 gelten für die gelisteten Waren. Sie gelten u.a. für Smartphones, Computer und elektronische Komponenten.
  • Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst sind
  • Waren aus Aluminium und Stahl, für die bereits Zusatzzölle gelten, die mit Proclamations 10895 sowie 10896 vom 10. Februar eingeführt wurden
  • KFZ und KFZ-Teile, für die bereits Zusatzzölle angekündigt sind gemäß Proclamation 10908
  • weitere Waren, die in Annex II gelistet sind, darunter Kupfer, Arzneimittel, Halbleiter, Holzwaren sowie bestimmte kritische Mineralien
  • Waren von Exportländern, die in Spalte 2 des US-Zolltarifs gelistet sind. Dazu zählt beispielsweise Russland

Kanada und Mexiko

Auf Einfuhren mit Ursprung in Kanada und Mexiko gelten bereits Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent. Ausnahmen gelten für Waren, die präferenzberechtigt im Rahmen des USMCA-Abkommens eingeführt werden. Einfuhren aus Kanada und Mexiko werden nicht zusätzlich mit den oben genannten Zusatzzöllen belastet.

3. Berücksichtigung von US-Vormaterialien

Die Zusatzzölle sollen nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil einer Ware gelten, sofern mindestens 20 Prozent des Warenwertes US-Ursprung haben. Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Weitere Details zur Dokumentation und Nachweispflichten enthält die Guidance CSMS # 64680374 der US-Zollbehörde.

4. Zeitpunkt der Einfuhr und Verladung ist entscheidend

Waren, die am bzw. nach dem 5. April 2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von zehn Prozent. Ausgenommen hiervon sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr erst nach dem 5. April 2025 durchgeführt wird. Gemäß der aktuellen Guidance der US-Zollbehörden können Importeure diese Ausnahme für Ware, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Zusatzzölle im Transit befand, für Zollanmeldungen bis 27. Mai 2025 nutzen.

5. De-minimis-Regeln

Die "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 bleibt vorerst bestehen, sodass Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger weiterhin zollfrei eingeführt werden können. Sobald ein angemessenes Durchsetzungssystem vorhanden ist, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen, soll die de-minimis-Ausnahme jedoch auslaufen. Für Waren aus China gilt die de-minimis-Regelung ab 2. Mai 2025 nicht mehr.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihrem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.

Quellen und weiterführende Informationen:

Guidance der US-Zollbehörden:

Durchführungsverordnungen:

Quelle: GTAI, The White House