Export von Waren in Drittländer

Der Export von Waren aus der Bundesrepublik Deutschland in alle Länder der Welt ist grundsätzlich liberalisiert, das heißt frei von Restriktionen. Sowohl die Ausnahmen von diesem Grundsatz als auch die formellen Anforderungen an die Ausfuhr "freier" Güter ist gesetzlich geregelt. Dabei sind Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung genauso zu beachten wie die Bestimmungen des Zollkodexes der Europäischen Union.
Bei jedem Exportvorgang ist wie folgt zu prüfen:
  1. Welche Auflagen bestehen für die Ausfuhr aus der Bundesrepublik bzw. aus der EU?
    Auch in dem Artikel zu den Ausfuhrverfahren und dem Artikel zur Exportkontrolle haben wir Ihnen grundlegende Informationen aufbereitet, denn neben den "freien" Gütern existieren noch einige Auflistungen von Waren, deren Ausfuhr nicht oder nur mit bestimmten Genehmigungen erfolgen darf. Auch kann die Ausfuhr hinsichtlich der Länder oder an die zu liefernden Personen beschränkt sein.
  2. Wie bekomme ich die Ware in das Empfangsland?
    Einen zusammenfassenden Überblick zu den Einfuhrbestimmungen und Zölle anderer Länder inkl. Angaben zu den erforderlichen Versand- und Begleitpapieren erhalten Sie zum Beispiel in dem Ausfuhr-Ratgeber "Die Importbestimmungen anderer Länder", der im Formularverlag CW Niemeyer erschienen ist. Auch das Export-Nachschlagewerk "K und M - Konsulats- und Mustervorschriften", herausgegeben von der Handelskammer Hamburg, informiert über die für den Warenverkehr mit anderen Ländern maßgeblichen Bestimmungen. Dieses erhalten Sie beim Mendel Verlag. Eine Datenbank des Europa-Servers der Europäischen Union gibt ebenfalls Auskunft über die Regularien sowie Zoll- und Steuer-Sätze in anderen Ländern. Ebenso finden Sie in der Datenbank Handelsbeschränkungen, Statistische Daten oder auch produktbezogene Einfuhrbestimmungen aufgeführt. Bei Post-Paketen sind auch die DHL-Informationen hilfreich: Internationaler Versand & Export | DHL Express