International

19. Sanktionspaket gegen Russland

Der Rat der EU hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegenüber Russland angenommen. Das Paket besteht aus der Verordnung (EU) 2025/2033 und der Verordnung (EU) 2025/2037 .

Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
  • Erweiterung der Listungen in Anhang IV
  • Ausweitung der Güterliste des Anhang VII sowie des Anhang XXIII
  • Einfuhrverbot für Flüssigerdgas in Art. 3ra
  • Weitere 117 Schifflistungen in Anhang XLII
  • Erweiterung des Dienstleistungsverbots um touristische Aktivitäten,
    weltraumgestützte Dienste, Dienste im Bereich der künstlichen
    Intelligenz und Hochleistungsrechnen in Art. 5n Abs. 1, 2
    2 von 9
  • Genehmigungspflicht für die Erbringung jeglicher - nicht verbotener -
    Dienstleistungen für die Regierung Russlands in Art. 5n Abs. 4
  • Beteiligungsverbot an Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen
    Russlands in Art. 5ah
  • Verkaufsverbot ehemaliger russischer Schiffe und Flugzeuge in Art. 5u