International
19. Sanktionspaket gegen Russland
Der Rat der EU hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegenüber Russland angenommen. Das Paket besteht aus der Verordnung (EU) 2025/2033 und der Verordnung (EU) 2025/2037 .
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Erweiterung der Listungen in Anhang IV
- Ausweitung der Güterliste des Anhang VII sowie des Anhang XXIII
- Einfuhrverbot für Flüssigerdgas in Art. 3ra
- Weitere 117 Schifflistungen in Anhang XLII
- Erweiterung des Dienstleistungsverbots um touristische Aktivitäten,
weltraumgestützte Dienste, Dienste im Bereich der künstlichen
Intelligenz und Hochleistungsrechnen in Art. 5n Abs. 1, 2
2 von 9 - Genehmigungspflicht für die Erbringung jeglicher - nicht verbotener -
Dienstleistungen für die Regierung Russlands in Art. 5n Abs. 4 - Beteiligungsverbot an Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen
Russlands in Art. 5ah - Verkaufsverbot ehemaliger russischer Schiffe und Flugzeuge in Art. 5u