International

16. Sanktionspaket gegen Russland

Mit der Verordnung (EU) Nr. 2025/395 hat die EU das 16. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das weitere wirtschaftliche und individuelle restriktive Maßnahmen enthält. Veröffentlicht wurden diese Regelungen am 24. Februar 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und traten einen Tag später in Kraft. Unter anderen beinhaltet die Verordnung folgende Handels- und Dienstleistungsbeschränkungen:
  • Bestehende Verkaufs- und Ausfuhrverbote wurden erweitert (unter anderem für chemische Ausgangsstoffe für Reizstoffe, Chromverbindungen, Software im Zusammenhang mit CNC-Maschinen, Steuerungen für unbemannte Fluggeräte (UAV), Kunststoffe, Kautschuk sowie Software im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasexploration (Erweiterung von Anhang II, Anhang VII, Anhang XXIII)
  • Neu eingeführt wurde ein Einfuhrverbot für Primäraluminium.
  • Erweiterung der Transitverbote (Anhang VII erweitert, Anhang XXXVII erweitert)
  • Neu verboten ist die Erbringung von Bauleistungen und der Verkauf entsprechender Software.
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen gegen Krim und Sewastopol sowie die von Russland kontrollierte Gebiete Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischja ebenfalls verschärft wurden. Um Umgehungen zu verhindern, hat die EU auch die Maßnahmen gegen Belarus angepasst.
Die EU-Kommission informiert hierzu in einer Pressemeldung: EU verabschiedet 16. Sanktionspaket gegen Russland - Europäische Kommission

14.03.2025