EU-Russlandsanktionen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht FAQ zur Hinweispflicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 4. Oktober 2023 die FAQ zur Hinweispflicht nach Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht: BMWE - Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen
Im 11. EU-Sanktionspaket wurde unter Art. 6b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine an Jedermann gerichtete allgemeine Hinweispflicht verankert. Diese Pflicht ist auch in anderen EU-Sanktionsverordnungen bereits enthalten, fehlte aber bislang bei den Exportverboten der EU-Russlandsanktionen. Sie finden die neuen FAQ ab Frage 58 im Fragenkatalog zu den Russlandsanktionen.
25.10.2023
25.10.2023