POP-Verordnung

Um den Einsatz von langlebigen organischen Schadstoffen (persistente organische Schadstoffe – POPs) einzuschränken oder zu verbieten, wurde 2004 die Stockholmer Konvention unterzeichnet. Um dieses Abkommen in den EU-Mitgliedstaaten umzusetzen, wurde 2004 die POP-Verordnung erlassen, die 2019 neu verfasst wurde.

Die Stockholmer Konvention

Das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen (POP) regelt den Umgang mit Chemikalien, die
  • sehr langlebig (persistent) sind,
  • sich in Organismen stark anreichern (bioakkumulieren),
  • sehr giftig (toxisch) für Mensch und Tier sind
  • und ein großes Ferntransportpotenzial haben. Sie werden deshalb sogar weitab ihrer Herstellungs- und Einsatzorte, zum Beispiel in polaren Regionen, gefunden.
Derzeit sind 33 Chemikalien(gruppen) als POP im Stockholmer Übereinkommen gelistet.

Die POP-Verordnung der EU

In der POP-Verordnung werden
  • Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung von Stoffen verboten (Anhang I)
  • Stoffe beschränkt (Anhang II)
  • Verringerungen zur Freisetzung von Stoffen festgelegt (Anhang III)
  • Vorgaben zur Recyclingfähigkeit gemacht (Anhang IV)

Links

19-1-2024