Innovation und Umwelt

EU entlastet Unternehmen bei CSRD

Für die großen Unternehmen, die bisher laut CSRD im nächsten Jahr über das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen, wird die Berichtspflicht verschoben. Nachdem das EU-Parlament den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission am 3. April in erster Lesung angenommen und der Rat am 14. April 2025 seinen formalen Beschluss gefasst hatte wurde diese Änderung am 16. April 2025 im Amtsblatt L veröffentlicht. Damit ist die Verschiebung in Kraft getreten und die Anwendung der CSRD für die großen Unternehmen (> 250 MA, > 40 Mio. Umsatz, > 20 Mio. Bilanzsumme) erst einmal zwei Jahre nach hinten gerückt.
Parallel wird im Parlament und im Rat diskutiert, wie man die inhaltlichen Anforderungen der CSRD und der ESRS sowie deren Anwendungsbereich, also die Frage, welche Unternehmen von der Berichterstattungspflicht betroffen sind, ändern kann. In diesem Zusammenhang gibt es den Vorschlag der EU-Kommission, dass nur große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen sollen. Ob damit Parlament und Rat einverstanden sein werden, kann man im Moment noch nicht sagen.
30-4-2025