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Die EU rudert zurück: Für die großen Unternehmen, die bisher laut CSRD im nächsten Jahr über das Geschäftsjahr 2025 hätten berichten müssen, wird die Berichtspflicht um zwei Jahre verschoben.
Der DNK hat ein neues Angebot entwickelt, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Erstellung eines CSRD-Berichtes unterstützt. Der Service ist kostenlos und benutzerfreundlich und soll später auf die freiwillige Berichterstattung nach VSME erweitert werden.
Im Jahr 2021 haben Unternehmen in Deutschland 55 Mrd. Euro in Vorhaben investiert, die auch dem Klimaschutz dienen, so das Klimabarometer 2022 der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Darüber hinaus tragen Unternehmen auf vielfältige Weise zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung bei.
Das Jahr 2025 ist das erste, über das mittelständische Unternehmen einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht gemäß der CSRD vorlegen müssen. In der Folge werden bei kleineren Unternehmen die Informationsanforderungen massiv zunehmen. Hier soll ein neuer, freiwilliger Berichtsstandard diesen Linderung verschaffen. Ein Blick auf das Thema VSME lohnt sich.
Bei der Wesentlichkeitsanalyse handelt es sich um eine Methode zur Identifizierung und Bewertung der wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen eines Unternehmens. s geht darum, herauszufinden welche Themen einen bestehenden oder zukünftigen Einfluss auf das Unternehmen ausüben.
Aktuell kämpfen KMUs, ausgelöst durch neue europäische und nationale Gesetze, mit dem sogenannten Trickledown- oder Kaskadeneffekt. Das bedeutet, dass über die Lieferkette Berichtspflichten bei den KMU ankommen, von denen sie eigentlich ausgenommen sind.
Für 20 Millionen Euro lässt das Wirtschaftsministerium den DNK weiterentwickeln, um ihn für die Anforderungen der CSRD tauglich zu machen. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen.
Die CSRD stellt ungleich höhere Anforderungen als ihre Vorgängerin, die NFRD. Statt wie bislang bundesweit 500 müssen jetzt 15.000 Betriebe über ihren Umgang mit den sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Und das in weitaus größerem Umfang. Die CSRD-Standards (ESRS) konkretisieren die Anforderungen.
Noch immer ist Biodiversität für viele Unternehmen Neuland und die Frage „Was hat das mit unserem Unternehmen zu tun?” eine häufige. Deshalb bieten das auch von den IHKs getragene Projekt „Unternehmen Biologische Vielfalt (UBi)“ und die Umweltstiftung Michael Otto dafür jetzt Hilfen an.
Die Fragen und Antworten (FAQs) der EU-Kommission geben Hinweise zu einigen Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards