Digitalrecht im Überblick

Welche Regelungen betreffen mein Unternehmen?

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von EU-Verordnungen und weiteren Vorgaben, die zahlreiche neue Pflichten für Unternehmen mit sich bringen. Doch nicht jede Regelung betrifft jeden Betrieb.
Unser Schnellcheck soll bei der ersten Orientierung helfen, nähere Informationen finden Sie im weiteren Verlauf dieser Seite bzw. in den verlinkten Artikeln:
Wenn Ihr Unternehmen … Dann sollten Sie insbesondere prüfen
KI wie ChatGPT, Copilot oder andere KI-Systeme nutzt AI Act, DSGVO
KI entwickelt oder in Produkte integriert AI Act, Cyber Resilience Act, DSGVO
Maschinen, Software oder vernetzte Produkte herstellt Cyber Resilience Act, häufig auch Data Act, ggf. AI Act, DSGVO
Daten aus Maschinen, Fahrzeugen oder IoT-Geräten nutzt Data Act, ggf. DSGVO
zu bestimmten regulierten Branchen gehört NIS2, ggf. DORA
einen Onlineshop betreibt BFSG, DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), DSGVO, TDDDG
eine Plattform, einen Marktplatz oder Hostingdienst betreibt Digital Services Act (DSA), DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), DSGVO, TDDDG
Mehrere Regelungen können gleichzeitig gelten.

KI im Unternehmen

Wer KI-Systeme einsetzt, sollte insbesondere den AI Act im Blick haben. Auch Unternehmen, die KI lediglich nutzen, können Pflichten haben – etwa zur KI-Kompetenz oder zu Transparenz und Kennzeichnung.
→ Mehr zum AI Act

Vernetzte Produkte und Software

Wer Maschinen, IoT-Geräte, Software oder andere Produkte mit digitalen Funktionen herstellt, sollte den Cyber Resilience Act prüfen. Er führt neue Anforderungen an die Cybersicherheit digitaler Produkte ein.
→ Mehr zum Cyber Resilience Act

Maschinen- und Gerätedaten

Der Data Act regelt unter anderem, wer auf Daten aus vernetzten Produkten zugreifen und diese nutzen darf. Das betrifft Hersteller ebenso wie gewerbliche Nutzer solcher Produkte.
→ Mehr zum Data Act

Cybersicherheit

Unternehmen aus bestimmten Branchen und ab bestimmten Größen können unter NIS2 fallen. Für sie gelten besondere Anforderungen an das Cyberrisikomanagement sowie Registrierungs- und Meldepflichten.
→ Mehr zu NIS2

Onlineshops und digitale Dienste

Für viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen gelten seit 2025 neue Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Wer eine Plattform, einen Online-Marktplatz oder bestimmte digitale Vermittlungsdienste betreibt, sollte außerdem den Digital Services Act prüfen.
Außerdem sollte auch immer die Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG) geprüft werden.
Im Finanzbereich ist der Digital Operational Resilience Act (DORA) zu beachten.

Fünf Fragen für den ersten Check

Prüfen Sie insbesondere:
  1. Nutzen oder entwickeln wir KI?
  2. Stellen wir vernetzte Produkte oder Software her?
  3. Nutzen oder erzeugen wir Daten aus Maschinen oder Geräten?
  4. Gehören wir zu einem besonders regulierten Wirtschaftsbereich?
  5. Betreiben wir einen Onlineshop, eine Plattform oder digitale Dienste?
Wer auf eine dieser Fragen mit Ja antwortet, sollte sich die jeweiligen Regelungen genauer ansehen.
Hinweis: Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.