Onlinehandel und digitale Dienste
Welche Regeln gelten für digitale Angebote?
Onlineshop, Website, App oder Plattform: Wer Produkte und Dienstleistungen digital anbietet, muss eine Reihe besonderer rechtlicher Vorgaben beachten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Regeln und zeigen, wo Sie weiterführende Informationen finden.
Onlineshops: Barrierefreiheit beachten
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – und damit viele Onlineshops und andere digitale Angebote für Verbraucher. Websites und Apps müssen in diesen Fällen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis genutzt werden können.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind grundsätzlich ausgenommen. Für bestimmte Produkte gilt diese Ausnahme dagegen nicht.
→ Mehr erfahren: Neue Regeln zur Barrierefreiheit
Website und Onlineshop: Impressum, Datenschutz & Co.
Auch unabhängig von den neuen europäischen Digitalgesetzen gelten für geschäftliche Websites und Onlineshops zahlreiche Informationspflichten. Dazu gehören beispielsweise:
- ein korrektes Impressum,
- Vorgaben zum Datenschutz,
- Regeln für Cookies und Tracking,
- besondere Informationspflichten beim Onlinehandel,
- Preisangaben sowie Verbraucher- und Widerrufsrechte.
Seit Mai 2024 ersetzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das frühere Telemediengesetz. Die Impressumspflicht findet sich nun im DDG. Auch das frühere TTDSG wurde in TDDDG umbenannt. Regelungen zu Preisangaben finden sich in der Preisangabenverordnung (PangV) und Regelungen zu Verbraucher- und Widerrufsrechten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
→ Mehr erfahren: Internetrecht
Plattformen und Online-Marktplätze
Wer nicht nur eigene Produkte verkauft, sondern selbst einen Online-Marktplatz, eine Plattform, einen Hostingdienst oder einen anderen digitalen Vermittlungsdienst betreibt, sollte zusätzlich den Digital Services Act (DSA) prüfen. Der DSA enthält unter anderem Vorgaben zu:
- dem Umgang mit rechtswidrigen Inhalten,
- Transparenz gegenüber Nutzern,
- Melde- und Beschwerdeverfahren,
- Werbung und Empfehlungssystemen,
- besonderen Pflichten von Online-Marktplätzen.
Wie umfangreich die Pflichten sind, hängt dabei stark von Art und Größe des jeweiligen Dienstes ab. Für ein normales Unternehmen, das lediglich Amazon, LinkedIn oder andere Plattformen geschäftlich nutzt, entstehen allein dadurch in der Regel keine eigenen DSA-Pflichten.
Produkte im Onlineshop: zusätzliche Pflichten
Wer physische Produkte online verkauft, sollte neben den allgemeinen Regeln für digitale Angebote auch die Produktsicherheit im Blick behalten.
Die europäische Produktsicherheitsverordnung GPSR enthält beispielsweise besondere Vorgaben für Onlineangebote. Bei erfassten Verbraucherprodukten müssen im Onlineangebot bestimmte Hersteller-, Produkt- und Sicherheitsinformationen gut sichtbar dargestellt werden.
Je nach Produkt können zusätzlich weitere Vorgaben gelten – etwa der Cyber Resilience Act bei Produkten mit digitalen Elementen.
→ Mehr erfahren: Produktsicherheit
Welche Regeln sollte ich prüfen?
| Ihr digitales Angebot | Besonders relevant |
|---|---|
| Unternehmenswebsite | DDG, Datenschutz, TDDDG |
| Onlineshop für Verbraucher | zusätzlich BFSG, Verbraucherrecht, ggf. GPSR |
| App mit Vertragsabschluss | ggf. BFSG und Verbraucherrecht |
| Online-Marktplatz oder Plattform | zusätzlich DSA |
| Verkauf vernetzter Produkte | ggf. CRA und Data Act |
| KI-Funktionen im digitalen Angebot | ggf. AI Act |
Mehrere Regelungen können gleichzeitig relevant sein.
Vier Fragen für den ersten Check
Prüfen Sie insbesondere:
- Können Verbraucher über unsere Website oder App Verträge abschließen? Relevant für BFSG und Verbraucherrecht
- Fallen wir unter die Anforderungen des BFSG?
- Betreiben wir selbst eine Plattform oder einen Vermittlungsdienst? Entscheidend für die DS-Anwendung
- Verkaufen wir Produkte, für die zusätzliche Produkt- oder Cybersicherheitsregeln gelten? Relevant für GPSR, CRA, Data Act und AI Act
Wer diese Fragen beantwortet, kann die wichtigsten rechtlichen Baustellen bei digitalen Angeboten bereits gut eingrenzen.
Hinweis: Diese Informationen bieten eine erste Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.